Pädagogische Unterstützungskräfte an bayerischen Grund-, Mittel- und Förderschulen; Übermittlung von Einstellungsunterlagen

Schulämter und Förderschulen können die Einstellungsunterlagen für pädagogische Unterstützungskräfte bei der Regierung einreichen.

Um die Schulen im Freistaat Bayern bei pädagogischen Aufgaben, die vor Ort neben der Durchführung des Unterrichts regelmäßig umgesetzt werden müssen, weiter zu entlasten, werden ab dem Schuljahr 2024/25 pädagogische Unterstützungskräfte an bayerischen Grund-, Mittel- und Förderschulen eingesetzt.

Pädagogische Unterstützungskräfte unterstützen Lehrkräfte, Beratungslehrkräfte, Schulpsychologen und weiteres pädagogisches Personal an Schulen bei ihren jeweiligen Aufgaben. Außerdem gestalten sie ergänzende Bildungsangebote unter Anleitung und Beteiligung der Lehrkraft.

Pädagogische Unterstützungskräfte gehören zum sonstigen schulischen Personal nach Art. 60a Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Sie halten selbst keinen Unterricht. Vielmehr unterstützen sie Lehrkräfte, Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen, aber auch Schulsozialpädagogen und ggf. weiteres pädagogisches Personal der Schule bei deren jeweiligen pädagogischen Aufgaben und werden von diesen bei ihrer Tätigkeit angeleitet.

Voraussetzungen

Pädagogische Unterstützungskräfte können im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsstellen eingestellt werden.

Fristen

Die Einstellungsunterlagen sollen frühzeitig vor dem beabsichtigten Beschäftigungsbeginn bei der Regierung eingereicht werden, damit die Vertragsausfertigung und die Entgeltauszahlung zeitgerecht erfolgen können.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

Formulare

Weiterführende Links

Stand

05.03.2025, 07:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

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Postfach
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