Luftfahrzeugrolle; Beantragung der Löschung der Eintragung

Wenn Sie einen Eintrag aus der Luftfahrzeugrolle löschen lassen möchten, können Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.

Zusammen mit einer Löschung können Sie eine Kennzeichenvormerkung für eine spätere Wiederzulassung beantragen.

Zudem können Sie bei einem Verkauf in das Ausland folgende Leistungen beantragen:

  • Ausstellung einer Löschungsbescheinigung,
  • Ausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnis für die Ausfuhr in einen Drittstaat (C of A for Export),
  • Vorabinformation der ausländischen Zivilluftfahrtbehörde durch das LuftfahrtBundesamt (LBA) oder
  • Rücksendung des Lufttüchtigkeitszeugnisses im Original.

Sie müssen das Kennzeichen des Luftfahrzeugs, das Sie aus der Luftfahrzeugrolle löschen lassen möchten, angeben und erforderliche Unterlagen dazu hochladen.

Sie können die Löschung als Eigentümer oder Eigentümerin beziehungsweise in dessen oder deren Vertretung beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie sind eingetragener Eigentümer oder Eigentümerin eines in der Luftfahrzeugrolle eingetragenen Luftfahrzeuges.
  • Der Antrag kann auch in Vertretung für den Eigentümer oder die Eigentümerin beantragt werden. 

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Löschung der Eintragung in der Luftfahrzeugrolle Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 70 EUR

Kennzeichenvormerkung Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 30 EUR

Ausstellung einer Löschungsbescheinigung Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 40 EUR

Vorabinformation der ausländischen Zivilluftfahrtbehörde durch das LBA

Ausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnis für die Ausfuhr (C of A for Export) Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 40 EUR - 2.250 EUR

Rücksendung des Lufttüchtigkeitszeugnisses im Original durch das LBA

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Unterlagen, die im Original eingereicht werden müssen: EintragungsscheinLufttüchtigkeitszeugnisLärmzeugnis Unterlagen, die für Privatpersonen, Einzelunternehmer oder Einzelunternehmerinnen oder Organisationen, die Ihren Wohnsitz, beziehungsweise Sitz nicht in Deutschland haben, erforderlich sind: Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung Unterlagen, die für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmern oder Einzelunternehmerinnen oder die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) erforderlich sind: Nachweis der Vertretungsberechtigung für Ihre Organisation Unterlagen, die für eine Eigentümergemeinschaft erforderlich sind: Zustimmung der Eigentümer oder Eigentümerinnen Unterlagen, die erforderlich sind, wenn die Ausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnis für die Ausfuhr in einen Drittstaat (C of A for Export) beantragt wird: Lufttüchtigkeitsnachweis, ausgestellt für ein Lufttüchtigkeitszeugnis für die Ausfuhr in einen Drittstaat (C of A for Export), das nicht älter als 60 Tage sein darfbestätigte Zusatzinformationen der Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO) Unterlagen, die erforderlich sind, wenn eine Rücksendung des Lufttüchtigkeitszeugnisses im Original durch das Luftfahrt-Bundesamt beantragt wird und das Luftfahrzeug innerhalb eines EASA-Mitgliedstaats mit gültigem Lufttüchtigkeitsnachweis zugelassen werden soll: Lufttüchtigkeitsnachweis Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Unterlagen, die im Original eingereicht werden müssen: EintragungsscheinLufttüchtigkeitszeugnisLärmzeugnis Unterlagen, die für Privatpersonen, Einzelunternehmer oder Einzelunternehmerinnen oder Organisationen, die Ihren Wohnsitz, beziehungsweise Sitz nicht in Deutschland haben, erforderlich sind: Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung Unterlagen, die für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmern oder Einzelunternehmerinnen oder die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) erforderlich sind: Nachweis der Vertretungsberechtigung für Ihre Organisation Unterlagen, die für eine Eigentümergemeinschaft erforderlich sind: Zustimmung der Eigentümer oder Eigentümerinnen Unterlagen, die erforderlich sind, wenn die Ausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnis für die Ausfuhr in einen Drittstaat (C of A for Export) beantragt wird: Lufttüchtigkeitsnachweis, ausgestellt für ein Lufttüchtigkeitszeugnis für die Ausfuhr in einen Drittstaat (C of A for Export), das nicht älter als 60 Tage sein darfbestätigte Zusatzinformationen der Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO) Unterlagen, die erforderlich sind, wenn eine Rücksendung des Lufttüchtigkeitszeugnisses im Original durch das Luftfahrt-Bundesamt beantragt wird und das Luftfahrzeug innerhalb eines EASA-Mitgliedstaats mit gültigem Lufttüchtigkeitsnachweis zugelassen werden soll: Lufttüchtigkeitsnachweis Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Unterlagen, die im Original eingereicht werden müssen: EintragungsscheinLufttüchtigkeitszeugnisLärmzeugnis Unterlagen, die für Privatpersonen, Einzelunternehmer oder Einzelunternehmerinnen oder Organisationen, die Ihren Wohnsitz, beziehungsweise Sitz nicht in Deutschland haben, erforderlich sind: Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung Unterlagen, die für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmern oder Einzelunternehmerinnen oder die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) erforderlich sind: Nachweis der Vertretungsberechtigung für Ihre Organisation Unterlagen, die für eine Eigentümergemeinschaft erforderlich sind: Zustimmung der Eigentümer oder Eigentümerinnen Unterlagen, die erforderlich sind, wenn die Ausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnis für die Ausfuhr in einen Drittstaat (C of A for Export) beantragt wird: Lufttüchtigkeitsnachweis, ausgestellt für ein Lufttüchtigkeitszeugnis für die Ausfuhr in einen Drittstaat (C of A for Export), das nicht älter als 60 Tage sein darfbestätigte Zusatzinformationen der Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO) Unterlagen, die erforderlich sind, wenn eine Rücksendung des Lufttüchtigkeitszeugnisses im Original durch das Luftfahrt-Bundesamt beantragt wird und das Luftfahrzeug innerhalb eines EASA-Mitgliedstaats mit gültigem Lufttüchtigkeitsnachweis zugelassen werden soll: Lufttüchtigkeitsnachweis Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Unterlagen, die im Original eingereicht werden müssen: EintragungsscheinLufttüchtigkeitszeugnisLärmzeugnis Unterlagen, die für Privatpersonen, Einzelunternehmer oder Einzelunternehmerinnen oder Organisationen, die Ihren Wohnsitz, beziehungsweise Sitz nicht in Deutschland haben, erforderlich sind: Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung Unterlagen, die für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmern oder Einzelunternehmerinnen oder die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) erforderlich sind: Nachweis der Vertretungsberechtigung für Ihre Organisation Unterlagen, die für eine Eigentümergemeinschaft erforderlich sind: Zustimmung der Eigentümer oder Eigentümerinnen Unterlagen, die erforderlich sind, wenn die Ausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnis für die Ausfuhr in einen Drittstaat (C of A for Export) beantragt wird: Lufttüchtigkeitsnachweis, ausgestellt für ein Lufttüchtigkeitszeugnis für die Ausfuhr in einen Drittstaat (C of A for Export), das nicht älter als 60 Tage sein darfbestätigte Zusatzinformationen der Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO) Unterlagen, die erforderlich sind, wenn eine Rücksendung des Lufttüchtigkeitszeugnisses im Original durch das Luftfahrt-Bundesamt beantragt wird und das Luftfahrzeug innerhalb eines EASA-Mitgliedstaats mit gültigem Lufttüchtigkeitsnachweis zugelassen werden soll: Lufttüchtigkeitsnachweis Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Online Verfahren

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

18.07.2024, 08:07 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Verkehr (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Luftfahrt-Bundesamt

Hausanschrift

Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Postanschrift

Postfach 3054
38020 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-0

Fax

+49 531 2355-9099

E-Mail Adresse

buergerinfo@lba.de

Webseite

http://www.lba.de

Nach oben