Digitalfunk BOS; Beantragung eines Zugangs zur Testplattform Digitalfunk

Wenn Sie als Hersteller, Lieferant, Prüfstelle oder weitere Berechtigte Geräte oder Komponenten für den Digitalfunk auf einer Testplattform erproben wollen, können Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag stellen.

Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums und stellt eine Testplattform für den Digitalfunk von Einsatzkräften, wie Polizei und Feuerwehr, zur Verfügung.

Einsatzkräfte von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), zum Beispiel Polizei oder Rettungsdienste, kommunizieren im Einsatz über den Digitalfunk BOS.

Auf der Testplattform der BDBOS können Sie als

  • Hersteller,
  • Lieferant,
  • Prüfstelle oder
  • weitere Berechtigte ihre Endgeräte beziehungsweise Systemkomponenten vor Ort in Berlin erproben.

Die Testplattform (BOS-Digitalfunk) bildet die technischen und funktionalen Eigenschaften des BOS-Digitalfunknetzes ab. Sie ermöglicht es Ihnen zu testen, ob Sprechfunkgeräte im BOS-Digitalfunknetz störungsfrei funktionieren oder mit anderen BOS-Endgeräten interoperabel sind.

Die Tests erfolgen unter Laborbedingungen und in einer räumlich abgeschlossenen Umgebung.

Aufgrund von Sicherheitsanforderungen müssen Sie für den Zugang zur BDBOS-Testplattform vorab einen Antrag stellen.

Die BDBOS nennt Ihnen dann einen verbindlichen Nutzungszeitraum. Dabei berücksichtigt die BDBOS soweit möglich Ihre Terminwünsche.

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • Hersteller,
  • Lieferanten,
  • Prüfstellen
  • sowie weitere Berechtigte, mit einem berechtigten Interesse an beispielsweise:
    • Betriebsunterstützungen,
    • Interoperabilitäts-Prüfungen,
    • Herstellertests,
    • Länder- oder Bundestests,
    • Eigentests oder
    • Netzreifeprüfungen

Fristen

Stellen Sie den Antrag mindestens 3 Wochen vor dem Wunsch-Nutzungszeitraum bei der BDBOS.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung müssen Sie im Regelfall einreichen: Liste aller durchzuführenden Testfälle (Testmatrix) einschließlich Nutzungszweck und Spezifizierung der zum Einsatz vorgesehenen GeräteNachweis einer Haftpflichtversicherung mit ausreichendem Deckungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden wenn Sie der BDBOS die Haftpflichtversicherung bereits nachgewiesen haben: Erklärung zum Fortbestand einer bereits nachgewiesenen Haftpflichtversicherung bei Übergabe von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades „NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“: von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Kenntnis vom Inhalt der Verschlusssache erhalten sollen, eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung gegenüber dem VS-Herausgeber
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung müssen Sie im Regelfall einreichen: Liste aller durchzuführenden Testfälle (Testmatrix) einschließlich Nutzungszweck und Spezifizierung der zum Einsatz vorgesehenen GeräteNachweis einer Haftpflichtversicherung mit ausreichendem Deckungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden wenn Sie der BDBOS die Haftpflichtversicherung bereits nachgewiesen haben: Erklärung zum Fortbestand einer bereits nachgewiesenen Haftpflichtversicherung bei Übergabe von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades „NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“: von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Kenntnis vom Inhalt der Verschlusssache erhalten sollen, eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung gegenüber dem VS-Herausgeber
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung müssen Sie im Regelfall einreichen: Liste aller durchzuführenden Testfälle (Testmatrix) einschließlich Nutzungszweck und Spezifizierung der zum Einsatz vorgesehenen GeräteNachweis einer Haftpflichtversicherung mit ausreichendem Deckungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden wenn Sie der BDBOS die Haftpflichtversicherung bereits nachgewiesen haben: Erklärung zum Fortbestand einer bereits nachgewiesenen Haftpflichtversicherung bei Übergabe von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades „NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“: von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Kenntnis vom Inhalt der Verschlusssache erhalten sollen, eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung gegenüber dem VS-Herausgeber
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung müssen Sie im Regelfall einreichen: Liste aller durchzuführenden Testfälle (Testmatrix) einschließlich Nutzungszweck und Spezifizierung der zum Einsatz vorgesehenen GeräteNachweis einer Haftpflichtversicherung mit ausreichendem Deckungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden wenn Sie der BDBOS die Haftpflichtversicherung bereits nachgewiesen haben: Erklärung zum Fortbestand einer bereits nachgewiesenen Haftpflichtversicherung bei Übergabe von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades „NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“: von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Kenntnis vom Inhalt der Verschlusssache erhalten sollen, eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung gegenüber dem VS-Herausgeber

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

16.07.2024, 20:07 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

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