Bargeld und andere Mittel; Anmeldung bei Grenzübertritt

Wenn Sie bei der Einreise nach Deutschland oder bei der Ausreise Bargeld oder bestimmte andere Mittel in Höhe von 10.000 EUR oder mehr mitführen, müssen Sie den Zoll informieren.

Wenn Sie bei der Einreise nach Deutschland oder bei der Ausreise Bargeld oder bestimmte andere Mittel in Höhe von 10.000 EUR oder mehr mitführen, müssen Sie den Zoll informieren.

Die Zollbehörden überwachen den Verkehr mit Barmitteln über die Grenzen Deutschlands. Das betrifft unter anderem Reisen aus der und in die Europäische Union (Drittländer).

Für Barmittel müssen Sie ab einem Gesamtwert von 10.000 EUR bestimmte Anmeldepflichten beachten. Ausländische Währungen müssen Sie mit dem Kurs am Tag der Ein- beziehungsweise Ausreise in Euro umrechnen.

Als Barmittel gelten:

  • Bargeld wie Banknoten und Münzen, die gültige Zahlungsmittel sind
  • Banknoten und Münzen, die keine gültigen Zahlungsmittel sind, aber noch in eine Währung umgetauscht werden können, die gültiges Zahlungsmittel ist. Beispielsweise ist der Umtausch von Deutschen Mark oder Österreichischen Schilling in Euro noch möglich.
  • übertragbare Inhaberpapiere wie zum Beispiel Reiseschecks, Schecks, Solawechsel und bestimmte Zahlungsanweisungen
  • Rohstoffe, die im Verhältnis zu ihrem Volumen einen hohen Wert aufweisen; das sind Münzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent und Goldbarren, -nuggets oder -klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent

Voraussetzungen

  • Sie reisen aus einem Drittland nach Deutschland ein, aus Deutschland in ein Drittland aus oder durch Deutschland durch und
  • Sie führen Barmittel im Gesamtwert von 10.000 EUR oder mehr mit sich.

Fristen

Die Anmeldung müssen Sie direkt bei der Ein- oder Ausreise abgeben.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Es ist kein Rechtsbehelf gegeben.

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Grundsätzlich keine, jedoch bei Bedarf Unterlagen über: die oder den Mitführenden,die Eigentümerin oder den Eigentümer,die Empfängerin oder den Empfänger,die wirtschaftliche Herkunft und den Verwendungszweck der Barmittel
  • Erforderliche Unterlage/n
    Grundsätzlich keine, jedoch bei Bedarf Unterlagen über: die oder den Mitführenden,die Eigentümerin oder den Eigentümer,die Empfängerin oder den Empfänger,die wirtschaftliche Herkunft und den Verwendungszweck der Barmittel
  • Erforderliche Unterlage/n
    Grundsätzlich keine, jedoch bei Bedarf Unterlagen über: die oder den Mitführenden,die Eigentümerin oder den Eigentümer,die Empfängerin oder den Empfänger,die wirtschaftliche Herkunft und den Verwendungszweck der Barmittel
  • Erforderliche Unterlage/n
    Grundsätzlich keine, jedoch bei Bedarf Unterlagen über: die oder den Mitführenden,die Eigentümerin oder den Eigentümer,die Empfängerin oder den Empfänger,die wirtschaftliche Herkunft und den Verwendungszweck der Barmittel

Online Verfahren

Weiterführende Links

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Stand

09.07.2024, 22:07 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)

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