Webportal goAML; Registrierung
Wenn Sie als verpflichtete Person Anhaltspunkte für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung online melden wollen, müssen Sie sich im Webportal der Financial Intelligence Unit (FIU) registrieren.
Als Angehörige oder Angehöriger bestimmter Personengruppen im Finanz- und Nichtfinanzsektor sind Sie verpflichtet, eine elektronische Meldung bei der Financial Intelligence Unit (FIU) der Generalzolldirektion (GZD) abzugeben, wenn Sie einen Verdacht auf Geldwäsche haben. Dazu gehören beispielsweise:
- Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
- Agentinnen und Agenten
- Versicherungsinstitute
Für die Abgabe der Meldung müssen Sie sich vorher beim Webportal goAML (AML: Anti Money Laundering) registrieren.
Alle Verpflichteten im Sinne des Geldwäschegesetzes (GWG) müssen sich spätestens seit dem 01. Januar 2024 bei der FIU registrieren.
Voraussetzungen
Sie haben einen Verdacht auf Geldwäsche und gehören zu einer der folgenden Personengruppen:
- Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
- Agentinnen und Agenten sowie E-Geld-Agentinnen und E-Geld-Agenten
- selbstständige Gewerbetreibende, die im Namen eines Zahlungsdienstleisters Zahlungsdienste ausführen oder E-Geld eines Kreditinstituts vertreiben oder rücktauschen
- andere Finanzunternehmen, deren Haupttätigkeit zum Beispiel Geldmaklergeschäfte sind
- Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittlerinnen oder Versicherungsvermittler, soweit sie jeweils Lebensversicherungstätigkeiten, Unfallversicherungen oder Darlehen anbieten oder vermitteln
- Kapitalverwaltungsgesellschaften
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freiberuflich tätige Personen aus dem rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden Bereich, soweit sie für ihren Mandantinnen und Mandanten an der Planung oder Durchführung von Geschäften, zum Beispiel der Verwaltung von Vermögenswerten, mitwirken oder im Namen und auf Rechnung der Mandantschaft Finanz- oder Immobilientransaktionen durchführen, zum Beispiel:
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
- Notarinnen und Notare,
- Steuerberaterinnen und Steuerberater,
- Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer,
- Rechtsbeistände,
- Lohnsteuerhilfevereine
- dienstleistende Personen für Gesellschaften und für Treuhandvermögen oder Treuhänderinnen oder Treuhänder, die nicht den vorgenannten Berufen angehören, wenn sie für Dritte Dienstleistungen erbringen, zum Beispiel die Gründung einer juristischen Person oder Personengesellschaft
- Immobilienmaklerinnen und Immobilienmarkler
- Personen aus den Bereichen Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen
- mit Gütern handelnde Personen
Fristen
Sie müssen sich registrieren, bevor Sie eine Verdachtsmeldung abgeben.
Kosten
Die Registrierung ist kostenlos. Sie müssen eventuell mit Kosten für die Beschaffung der Verifizierungsdokumente rechnen.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
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Registrierung für das IT-Verfahren goAML - Beauftragung
Für Verpflichtete ohne Geldwäschebeauftragten -
Registrierung für das IT-Verfahren goAML - Beauftragung
Für Verpflichtete ohne Geldwäschebeauftragten -
Registrierung für das IT-Verfahren goAML - Beauftragung
Für Verpflichtete ohne Geldwäschebeauftragten
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Identifizierung durch Personalausweis- oder Reisepasskopie: Wichtig ist, dass die Angaben über Gültigkeit des Dokuments sowieAusweisnummer,Name,Geburtsdatum undStaatsangehörigkeit ersichtlich sind. Die Angabe der Privatanschrift wird nicht gefordert. Identifizierung durch alternative Dokumente: Juristische Person beziehungsweise Personengesellschaft: das zur Vertretung berechtigte Organ, zum Beispiel ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft, kann der FIU Ihre Identität schriftlich bestätigen Natürliche Person: Registrierungsantrag über das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung (FMS) mit durch zuständigen Bundes,- Landes- oder Kommunalbehörde beglaubigter Unterschrift Sonstige Registrierungsdokumente: Verpflichtete mit Geldwäschebeauftragten: Bestellungsurkunde dem Registrierungsantrag Gewerbeanmeldung Verpflichtete ohne Geldwäschebeauftragten: Formular 033571 "Anlage zum Antrag auf Registrierung für das IT-Verfahren goAML; Beauftragung - FIU -"Gewerbeanmeldung -
Erforderliche Unterlage/n
Identifizierung durch Personalausweis- oder Reisepasskopie: Wichtig ist, dass die Angaben über Gültigkeit des Dokuments sowieAusweisnummer,Name,Geburtsdatum undStaatsangehörigkeit ersichtlich sind. Die Angabe der Privatanschrift wird nicht gefordert. Identifizierung durch alternative Dokumente: Juristische Person beziehungsweise Personengesellschaft: das zur Vertretung berechtigte Organ, zum Beispiel ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft, kann der FIU Ihre Identität schriftlich bestätigen Natürliche Person: Registrierungsantrag über das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung (FMS) mit durch zuständigen Bundes,- Landes- oder Kommunalbehörde beglaubigter Unterschrift Sonstige Registrierungsdokumente: Verpflichtete mit Geldwäschebeauftragten: Bestellungsurkunde dem Registrierungsantrag Gewerbeanmeldung Verpflichtete ohne Geldwäschebeauftragten: Formular 033571 "Anlage zum Antrag auf Registrierung für das IT-Verfahren goAML; Beauftragung - FIU -"Gewerbeanmeldung -
Erforderliche Unterlage/n
Identifizierung durch Personalausweis- oder Reisepasskopie: Wichtig ist, dass die Angaben über Gültigkeit des Dokuments sowieAusweisnummer,Name,Geburtsdatum undStaatsangehörigkeit ersichtlich sind. Die Angabe der Privatanschrift wird nicht gefordert. Identifizierung durch alternative Dokumente: Juristische Person beziehungsweise Personengesellschaft: das zur Vertretung berechtigte Organ, zum Beispiel ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft, kann der FIU Ihre Identität schriftlich bestätigen Natürliche Person: Registrierungsantrag über das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung (FMS) mit durch zuständigen Bundes,- Landes- oder Kommunalbehörde beglaubigter Unterschrift Sonstige Registrierungsdokumente: Verpflichtete mit Geldwäschebeauftragten: Bestellungsurkunde dem Registrierungsantrag Gewerbeanmeldung Verpflichtete ohne Geldwäschebeauftragten: Formular 033571 "Anlage zum Antrag auf Registrierung für das IT-Verfahren goAML; Beauftragung - FIU -"Gewerbeanmeldung -
Erforderliche Unterlage/n
Identifizierung durch Personalausweis- oder Reisepasskopie: Wichtig ist, dass die Angaben über Gültigkeit des Dokuments sowieAusweisnummer,Name,Geburtsdatum undStaatsangehörigkeit ersichtlich sind. Die Angabe der Privatanschrift wird nicht gefordert. Identifizierung durch alternative Dokumente: Juristische Person beziehungsweise Personengesellschaft: das zur Vertretung berechtigte Organ, zum Beispiel ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft, kann der FIU Ihre Identität schriftlich bestätigen Natürliche Person: Registrierungsantrag über das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung (FMS) mit durch zuständigen Bundes,- Landes- oder Kommunalbehörde beglaubigter Unterschrift Sonstige Registrierungsdokumente: Verpflichtete mit Geldwäschebeauftragten: Bestellungsurkunde dem Registrierungsantrag Gewerbeanmeldung Verpflichtete ohne Geldwäschebeauftragten: Formular 033571 "Anlage zum Antrag auf Registrierung für das IT-Verfahren goAML; Beauftragung - FIU -"Gewerbeanmeldung
Online Verfahren
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Zugang zum Webportal goAML
Für die elektronische Übermittlung der nach dem Geldwäschegesetz zu meldenden Sachverhalte steht Ihnen das Meldeportal "goAML Web" zur Verfügung. Für die Kommunikation mit der Finance Intelligence Unit (FIU) steht die im Webportal goAML integrierte Mailbox zur Verfügung. Die Registrierung ist seit dem 1.1.2024 für alle Wirtschaftsakteurinnen und Wirtschaftsakteure verpflichtend. -
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Für die elektronische Übermittlung der nach dem Geldwäschegesetz zu meldenden Sachverhalte steht Ihnen das Meldeportal "goAML Web" zur Verfügung. Für die Kommunikation mit der Finance Intelligence Unit (FIU) steht die im Webportal goAML integrierte Mailbox zur Verfügung. Die Registrierung ist seit dem 1.1.2024 für alle Wirtschaftsakteurinnen und Wirtschaftsakteure verpflichtend.
Weiterführende Links
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Stand
09.07.2024, 22:07 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)