Prüfstelle zur Durchführung von Theorieprüfungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten; Beantragung der Anerkennung

Wenn Sie Theorieprüfungen und Auffrischungsschulungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten anbieten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Diese können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen.

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benennt Prüfstellen, die Theorieprüfungen und Auffrischungsschulungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten der offenen Kategorie (A2) und der speziellen Kategorie (STS) durchführen dürfen. Die Benennung Ihrer Organisation oder Ihres Einzelunternehmens als Prüfstelle können Sie beim LBA beantragen.

Sie können sich als Prüfstelle für eine Prüfungskategorie, also entweder A2 oder STS, oder für beide benennen lassen.

Die Benennung als Prüfstelle ist jeweils auf 2 Jahre befristet.

Neben dem Erstantrag auf Benennung können Sie beim LBA auch beantragen:

  • Änderungen an Ihrer Benennung als Prüfstelle
  • Verlängerung Ihrer Benennung als Prüfstelle

Voraussetzungen

  • Sie beantragen die Benennung als Prüfstelle als
    • Organisation oder
    • Einzelunternehmen.
  • Als natürliche Person können Sie die Benennung nicht beantragen.

Fristen

Beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Benennung als Prüfstelle frühestens 6 Monate und spätestens 90 Tage vor Ablauf Ihrer Benennung.

Kosten

Gebühr für Erstantrag auf Benennung als Prüfstelle. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 1.000 EUR - 3.500 EUR

Gebühr für Änderung einer Benennung als Prüfstelle. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 35 EUR - 525 EUR

Gebühr für Verlängerung einer Benennung als Prüfstelle. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Abgabe: 500 EUR - 2.000 EUR

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Online-AntragAnlage 1 Qualifiziertes Personal sowie dazugehörige Anlagen. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.Nachweis zum Besitzverhältnis der Hauptbetriebsstätte, zum Beispiel Mietvertrag, Pachtvertrag oder GrundbucheintragFalls Sie weitere Betriebsstätten nutzen: Anlage 2 Weitere Betriebsstätten. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.Managementhandbuch, gegebenenfalls auch dazugehörige AnlagenPrüfliste zum Managementhandbuch. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.Ausbildungshandbuch, gegebenenfalls auch dazugehörige AnlagenPrüfliste zum Ausbildungshandbuch. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.Prüfungsfragenkatalog Bei Änderungen an der aktuellen Benennung hängt es von der Art der Änderungen ab, ob Nachweise nötig sind. Bei einer Verlängerung der Benennung benötigt das LBA keine Nachweise. Wenn Sie jedoch mit Ihrer Verlängerung auch Änderungen beantragen, können Nachweise zu den Änderungen erforderlich sein.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Online-AntragAnlage 1 Qualifiziertes Personal sowie dazugehörige Anlagen. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.Nachweis zum Besitzverhältnis der Hauptbetriebsstätte, zum Beispiel Mietvertrag, Pachtvertrag oder GrundbucheintragFalls Sie weitere Betriebsstätten nutzen: Anlage 2 Weitere Betriebsstätten. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.Managementhandbuch, gegebenenfalls auch dazugehörige AnlagenPrüfliste zum Managementhandbuch. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.Ausbildungshandbuch, gegebenenfalls auch dazugehörige AnlagenPrüfliste zum Ausbildungshandbuch. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.Prüfungsfragenkatalog Bei Änderungen an der aktuellen Benennung hängt es von der Art der Änderungen ab, ob Nachweise nötig sind. Bei einer Verlängerung der Benennung benötigt das LBA keine Nachweise. Wenn Sie jedoch mit Ihrer Verlängerung auch Änderungen beantragen, können Nachweise zu den Änderungen erforderlich sein.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Online-AntragAnlage 1 Qualifiziertes Personal sowie dazugehörige Anlagen. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.Nachweis zum Besitzverhältnis der Hauptbetriebsstätte, zum Beispiel Mietvertrag, Pachtvertrag oder GrundbucheintragFalls Sie weitere Betriebsstätten nutzen: Anlage 2 Weitere Betriebsstätten. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.Managementhandbuch, gegebenenfalls auch dazugehörige AnlagenPrüfliste zum Managementhandbuch. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.Ausbildungshandbuch, gegebenenfalls auch dazugehörige AnlagenPrüfliste zum Ausbildungshandbuch. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.Prüfungsfragenkatalog Bei Änderungen an der aktuellen Benennung hängt es von der Art der Änderungen ab, ob Nachweise nötig sind. Bei einer Verlängerung der Benennung benötigt das LBA keine Nachweise. Wenn Sie jedoch mit Ihrer Verlängerung auch Änderungen beantragen, können Nachweise zu den Änderungen erforderlich sein.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Online-AntragAnlage 1 Qualifiziertes Personal sowie dazugehörige Anlagen. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.Nachweis zum Besitzverhältnis der Hauptbetriebsstätte, zum Beispiel Mietvertrag, Pachtvertrag oder GrundbucheintragFalls Sie weitere Betriebsstätten nutzen: Anlage 2 Weitere Betriebsstätten. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.Managementhandbuch, gegebenenfalls auch dazugehörige AnlagenPrüfliste zum Managementhandbuch. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.Ausbildungshandbuch, gegebenenfalls auch dazugehörige AnlagenPrüfliste zum Ausbildungshandbuch. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.Prüfungsfragenkatalog Bei Änderungen an der aktuellen Benennung hängt es von der Art der Änderungen ab, ob Nachweise nötig sind. Bei einer Verlängerung der Benennung benötigt das LBA keine Nachweise. Wenn Sie jedoch mit Ihrer Verlängerung auch Änderungen beantragen, können Nachweise zu den Änderungen erforderlich sein.

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

04.07.2024, 20:07 Uhr

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