Fahrlehrerprüfung; Beantragung einer Aufwandsentschädigung für Prüferinnen und Prüfer
Prüferinnen und Prüfer der Fahrlehrerprüfung können eine Aufwandsentschädigung beantragen.
Personen, die als Prüfer in den Prüfungsausschuss für Fahrlehrer durch die Regierung von Oberbayern berufen wurden, können eine Aufwandsentschädigung beantragen.
Es muss für die einzelnen Prüfungsteile der Fahrlehrerprüfung der Ort, das Datum, die Anzahl der Prüflinge und die Prüfernummer angegeben werden.
Voraussetzungen
Sie können eine Aufwandsentschädigung beantragen, wenn Sie durch die Regierung von Oberbayern in den Prüfungsausschuss für Fahrlehrer berufene/r Prüfer/-in sind.
Fristen
Der Antrag auf Aufwandsentschädigung sollte möglichst zeitnah nach der durchgeführten Prüfung gestellt werden, spätestens zum Ende jeden Quartals.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Online Verfahren
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Fahrlehrerprüfung Aufwandsentschädigung - Abrechnung
Für Ihre Tätigkeiten als Fahrlehrerprüfer können Sie eine Aufwandsentschädigung beantragen. -
Fahrlehrerprüfung Aufwandsentschädigung - Abrechnung
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Stand
19.08.2025, 09:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)