Fahrlehrerprüfung; Beantragung einer Aufwandsentschädigung für Prüferinnen und Prüfer

Prüferinnen und Prüfer der Fahrlehrerprüfung können eine Aufwandsentschädigung beantragen.

Personen, die als Prüfer in den Prüfungsausschuss für Fahrlehrer durch die Regierung von Oberbayern berufen wurden, können eine Aufwandsentschädigung beantragen.

Es muss für die einzelnen Prüfungsteile der Fahrlehrerprüfung der Ort, das Datum, die Anzahl der Prüflinge und die Prüfernummer angegeben werden.

Voraussetzungen

Sie können eine Aufwandsentschädigung beantragen, wenn Sie durch die Regierung von Oberbayern in den Prüfungsausschuss für Fahrlehrer berufene/r Prüfer/-in sind.

Fristen

Der Antrag auf Aufwandsentschädigung sollte möglichst zeitnah nach der durchgeführten Prüfung gestellt werden, spätestens zum Ende jeden Quartals.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Es sind keine förmlichen Rechtsbehelfe vorgesehen.

Online Verfahren

Stand

19.08.2025, 09:08 Uhr

Redaktionell verantwortlich

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