Strahlenschutz; Beantragung der Zulassung von E-Learning-Angeboten und audiovisuellen Medien für Unterweisungen

Strahlenschutzverantwortliche können beantragen, dass die Unterweisung im Strahlenschutz durch die Nutzung von E-Learning-Angeboten oder audiovisuellen Medien zugelassen wird.

Wer eine Röntgeneinrichtung oder einen Störstrahler betreibt, muss seine Beschäftigten gemäß § 63 Strahlenschutzverordnung unterweisen. Die Unterweisung hat Informationen zu umfassen über

  • die Arbeitsmethoden,
  • die möglichen Gefahren,
  • die anzuwendenden Sicherheits- und Schutzmaßnahmen,
  • die relevanten Inhalte von Strahlenschutzrecht, Genehmigung/ Anzeige und Strahlenschutzanweisung
  • sowie die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Ermittlung der Körperdosis.

Diese Unterweisung hat mündlich zu erfolgen. Die zuständige Behörde kann jedoch auf Antrag zulassen, dass die Unterweisung unter Zuhilfenahme von E-Learning-Angeboten oder audiovisueller Medien durchgeführt wird, wenn die betrieblichen Gegebenheiten dies erfordern.

Voraussetzungen

Für die Zulassung der Unterweisung sind in der Regel folgende Voraussetzungen notwendig:

  • Begründung bzw. Angaben zur betrieblichen Notwendigkeit, die Unterweisung nicht mündlich / in Präsenz durchzuführen
  • Angaben zu den eingesetzten elektronischen Medien
  • Nähere Beschreibung des Ablaufs bei der Durchführung der elektronischen Unterweisung
  • Angaben zur Sicherstellung der Erfolgskontrolle und der Nachfragemöglichkeit
  • Angaben zur Dokumentation der Unterweisung

Fristen

keine

Kosten

Gebühr: 200 EUR

Rechtsgrundlagen

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

09.02.2026, 10:02 Uhr

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