Umsatzsteuer bei Erwerb eines neuen Fahrzeugs im EU-Ausland; Abgabe einer Erklärung duch Diplomaten
Als ausländische Mission, berufskonsularische Vertretung oder als deren Mitglied müssen Sie eine Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung abgeben, wenn sie ein Fahrzeug in einem anderen EU-Land erwerben, es nach Deutschland einführen und dort zulassen.
Wenn Sie ein neues Fahrzeug in einem anderen EU-Land erworben haben und dieses in Deutschland zulassen wollen, müssen Sie
- als Botschaft, also als ausländische ständige diplomatische Mission, oder
- als Konsulat, also als berufskonsularische Vertretung, oder
- als nicht ständig in Deutschland ansässiges Mitglied einer Botschaft oder eines Konsulates
beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) immer eine Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung abgeben.
Sie müssen für jedes neu gekaufte Fahrzeug eine eigene Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung abgeben.
Das BZSt entscheidet anhand der Gegenseitigkeitsvereinbarung mit Ihrem Herkunftsland, ob für den Erwerb des neuen Fahrzeuges Umsatzsteuer zu entrichten ist. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbes dieses Fahrzeuges befreit werden.
Falls Sie nicht befreit werden können, beträgt die Umsatzsteuer 19 Prozent des Kaufwertes. Das BZSt setzt dann die Steuer fest.
Von der Umsatzsteuer betroffen sind:
- motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 cm³ oder einer Leistung von mehr als 7,2 Kilowatt, beispielsweise PKW, LKW, Motorrad, Moped, Motorroller, motorbetriebene Wohnmobile
- Wasserfahrzeuge mit einer Länge von mehr als 7,5 Metern
- Luftfahrzeuge, deren Starthöchstmasse mehr als 1550 Kilogramm beträgt
Ein Fahrzeug gilt als neu, wenn das
- Landfahrzeug nicht mehr als 6000 Kilometer gefahren wurde oder die erste Nutzung höchstens 6 Monate zurückliegt.
- Wasserfahrzeug nicht mehr als 100 Betriebsstunden auf dem Wasser gefahren wurde oder die erste Nutzung höchstens 3 Monate zurückliegt.
- Luftfahrzeug höchstens 40 Betriebsstunden genutzt wurde oder die erste Nutzung höchstens 3 Monate zurückliegt.
Voraussetzungen
Sie haben ein neues Fahrzeug in einem anderen EU-Land gekauft, das Sie in Deutschland als Botschaft, Konsulat oder deren Mitglied nutzen möchten.
Fristen
Kosten
- Für die Erklärung zur Fahrzeugeinzelbesteuerung fallen keine Gebühren an. Falls jedoch keine Befreiung für den innergemeinschaftlichen Erwerb des Fahrzeuges Anwendung findet, fällt Umsatzsteuer an und die Höhe der Steuer selbst ist vom Kaufpreis des Fahrzeuges abhängig. Bei der Berechnung des Kaufpreises sind auch die Nebenkosten, zum Beispiel für den Transport oder Provisionen zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung
- Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung
- Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter Vordruck für die Fahrzeugeinzelbesteuerung oder ausgefüllter OnlineantragRechnung des erworbenen Fahrzeugesauf Anforderung weitere Unterlagen -
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ausgefüllter Vordruck für die Fahrzeugeinzelbesteuerung oder ausgefüllter OnlineantragRechnung des erworbenen Fahrzeugesauf Anforderung weitere Unterlagen
Online Verfahren
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Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung online abgeben
Mit dem Onlineantrag "Als Botschaft, Konsulat sowie als deren Mitglied eine Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung abgeben" können Sie eine Umsatzsteuererklärung abgeben, wenn Sie neue Fahrzeuge in einem anderen EU-Land erworben haben. -
Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung online abgeben
Mit dem Onlineantrag "Als Botschaft, Konsulat sowie als deren Mitglied eine Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung abgeben" können Sie eine Umsatzsteuererklärung abgeben, wenn Sie neue Fahrzeuge in einem anderen EU-Land erworben haben. -
Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung online abgeben
Mit dem Onlineantrag "Als Botschaft, Konsulat sowie als deren Mitglied eine Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung abgeben" können Sie eine Umsatzsteuererklärung abgeben, wenn Sie neue Fahrzeuge in einem anderen EU-Land erworben haben.
Weiterführende Links
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Stand
15.02.2026, 21:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)