Apothekerinnen und Apotheker; Beantragung einer EU-Konformitätsbescheinigung

Wenn Sie Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker in Deutschland abgeschlossen haben und danach als Apothekerin oder Apotheker im EU-Ausland arbeiten möchten, benötigen Sie in vielen Fällen eine EU-Konformitätsbescheinigung.

Sie haben Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker in Deutschland abgeschlossen und möchten im EU-Ausland arbeiten? In diesem Fall benötigen Sie eine EU-Konformitätsbescheinigung. Diese bestätigt, dass Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker den Mindestanforderungen der Europäischen Union (EU) entspricht.

Die EU-Konformitätsbescheinigung erleichtert Ihnen die Anerkennung Ihrer Ausbildungsnachweise. Behörden im Ausland verlangen die EU-Konformitätsbescheinigung regelmäßig im Rahmen des Anerkennungsverfahrens beziehungsweise Zulassungsverfahrens zur Ausübung des Apothekerberufs.

Beantragung

Wie Sie Ihre EU-Konformitätsbescheinigung beantragen, ist abhängig davon, wann und wo Sie Ihren Abschluss erhalten haben.

Wenn Sie Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker nach dem 1. Oktober 1987 in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) begonnen haben, können Sie eine EU-Konformitätsbescheinigung online oder schriftlich per Post beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.

Wenn Sie Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker bis zum 1. Oktober 1987 in der BRD begonnen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Landesbehörde.

Wenn Sie Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die zuständige Landesbehörde.

Wenn Sie Ihre Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker im EU-Ausland, in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz abgeschlossen haben, sind die Behörden des jeweiligen Staates zuständig.

Voraussetzungen

Sie können eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Apothekerin oder zum Apotheker in Deutschland nachweisen. 

Fristen

Es gibt keine Frist. 

Kosten

Es fallen keine Kosten an. 

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch Klage vor dem Verwaltungsgericht 
     

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Zeugnis über die Pharmazeutische Prüfung Falls in Ihren Zeugnissen durch Heirat oder sonstige Änderungen abweichende Namen stehen:  Heiratsurkunde, Auszug aus dem Personenstandsregister oder sonstige Nachweise Alle Nachweise müssen Sie einreichen als: amtlich beglaubigte Kopie,elektronisches Originaldokument oderamtlich beglaubigte elektronische Kopie   Beachten Sie:  Elektronische Originaldokumente oder amtlich beglaubigte elektronische Kopien müssen über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen.  Elektronische Kopien ohne qualifizierte elektronische Signatur, zum Beispiel einfache Scans, sind nicht ausreichend.
     
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Zeugnis über die Pharmazeutische Prüfung Falls in Ihren Zeugnissen durch Heirat oder sonstige Änderungen abweichende Namen stehen:  Heiratsurkunde, Auszug aus dem Personenstandsregister oder sonstige Nachweise Alle Nachweise müssen Sie einreichen als: amtlich beglaubigte Kopie,elektronisches Originaldokument oderamtlich beglaubigte elektronische Kopie   Beachten Sie:  Elektronische Originaldokumente oder amtlich beglaubigte elektronische Kopien müssen über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen.  Elektronische Kopien ohne qualifizierte elektronische Signatur, zum Beispiel einfache Scans, sind nicht ausreichend.
     
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Zeugnis über die Pharmazeutische Prüfung Falls in Ihren Zeugnissen durch Heirat oder sonstige Änderungen abweichende Namen stehen:  Heiratsurkunde, Auszug aus dem Personenstandsregister oder sonstige Nachweise Alle Nachweise müssen Sie einreichen als: amtlich beglaubigte Kopie,elektronisches Originaldokument oderamtlich beglaubigte elektronische Kopie   Beachten Sie:  Elektronische Originaldokumente oder amtlich beglaubigte elektronische Kopien müssen über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen.  Elektronische Kopien ohne qualifizierte elektronische Signatur, zum Beispiel einfache Scans, sind nicht ausreichend.
     
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Zeugnis über die Pharmazeutische Prüfung Falls in Ihren Zeugnissen durch Heirat oder sonstige Änderungen abweichende Namen stehen:  Heiratsurkunde, Auszug aus dem Personenstandsregister oder sonstige Nachweise Alle Nachweise müssen Sie einreichen als: amtlich beglaubigte Kopie,elektronisches Originaldokument oderamtlich beglaubigte elektronische Kopie   Beachten Sie:  Elektronische Originaldokumente oder amtlich beglaubigte elektronische Kopien müssen über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen.  Elektronische Kopien ohne qualifizierte elektronische Signatur, zum Beispiel einfache Scans, sind nicht ausreichend.
     

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

10.04.2024, 07:04 Uhr

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