Ärztinnen und Ärzte; Beantragung einer EU-Konformitätsbescheinigung

Wenn Sie Ihr Humanmedizinstudium in Deutschland abgeschlossen haben und danach im EU-Ausland arbeiten möchten, benötigen Sie in vielen Fällen eine EU-Konformitätsbescheinigung.

Sie haben Ihr Studium der Humanmedizin in Deutschland abgeschlossen und möchten im EU-Ausland arbeiten? In diesem Fall benötigen Sie eine EU-Konformitätsbescheinigung. Diese bestätigt, dass Ihre ärztliche Grundausbildung den Mindestanforderungen der Europäischen Union (EU) entspricht.

Die EU-Konformitätsbescheinigung erleichtert Ihnen die Anerkennung Ihrer Ausbildungsnachweise. Behörden im Ausland verlangen die EU-Konformitätsbescheinigung regelmäßig im Rahmen des Anerkennungsverfahrens beziehungsweise Zulassungsverfahrens zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit.

Beantragung

Wie Sie Ihre EU-Konformitätsbescheinigung beantragen, ist abhängig davon, wann und wo Sie Ihren Abschluss erhalten haben.

Wenn Sie Ihr Medizinstudium nach dem 20. Dezember 1976 in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) abgeschlossen haben, können Sie eine EU-Konformitätsbescheinigung online oder schriftlich beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.

Wenn Sie Ihr Medizinstudium bis zum 20. Dezember 1976 in der BRD abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Landesbehörde.

Wenn Sie Ihr Medizinstudium in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Landesbehörde.

Eine EU-Konformitätsbescheinigung Ihrer Weiterbildung zum Facharzt erhalten Sie bei der zuständigen Landesärztekammer. Da diese für das Anerkennungs- oder Zulassungsverfahren im Zielland häufig nicht ausreicht, sollten Sie zusätzlich die EU-Konformitätsbescheinigung Ihrer Grundausbildung beantragen.

Wenn Sie Ihr Medizinstudium im EU-Ausland, in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz abgeschlossen haben, sind die Behörden des jeweiligen Staates zuständig.

Voraussetzungen

  • Sie können ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Humanmedizin in Deutschland nachweisen.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Es fallen keine Kosten an. 

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch  Klage vor dem Verwaltungsgericht
     

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Ihr Zeugnis über die Ärztliche Prüfung oderIhr Zeugnis über die Ärztliche Staatsprüfung.  Gegebenenfalls Ihr Zeugnis über die Vorbereitungszeit als Medizinalassistentin beziehungsweise als Medizinalassistent. Gilt nur, wenn eine Vorbereitungszeit für den Abschluss Ihrer ärztlichen Ausbildung vorgesehen war. Falls in Ihren Zeugnissen durch Heirat oder sonstige Änderungen abweichende Namen stehen:  Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister oder sonstige Nachweise. Alle Nachweise müssen Sie einreichen als  amtlich beglaubigte Kopie oder elektronisches Originaldokument oderamtlich beglaubigte elektronische Kopie.   Beachten Sie:  Elektronische Originaldokumente oder amtlich beglaubigte elektronische Kopien müssen über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen.  Elektronische Kopien ohne qualifizierte elektronische Signatur, zum Beispiel einfache Scans, sind nicht ausreichend.
     
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Ihr Zeugnis über die Ärztliche Prüfung oderIhr Zeugnis über die Ärztliche Staatsprüfung.  Gegebenenfalls Ihr Zeugnis über die Vorbereitungszeit als Medizinalassistentin beziehungsweise als Medizinalassistent. Gilt nur, wenn eine Vorbereitungszeit für den Abschluss Ihrer ärztlichen Ausbildung vorgesehen war. Falls in Ihren Zeugnissen durch Heirat oder sonstige Änderungen abweichende Namen stehen:  Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister oder sonstige Nachweise. Alle Nachweise müssen Sie einreichen als  amtlich beglaubigte Kopie oder elektronisches Originaldokument oderamtlich beglaubigte elektronische Kopie.   Beachten Sie:  Elektronische Originaldokumente oder amtlich beglaubigte elektronische Kopien müssen über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen.  Elektronische Kopien ohne qualifizierte elektronische Signatur, zum Beispiel einfache Scans, sind nicht ausreichend.
     
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Ihr Zeugnis über die Ärztliche Prüfung oderIhr Zeugnis über die Ärztliche Staatsprüfung.  Gegebenenfalls Ihr Zeugnis über die Vorbereitungszeit als Medizinalassistentin beziehungsweise als Medizinalassistent. Gilt nur, wenn eine Vorbereitungszeit für den Abschluss Ihrer ärztlichen Ausbildung vorgesehen war. Falls in Ihren Zeugnissen durch Heirat oder sonstige Änderungen abweichende Namen stehen:  Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister oder sonstige Nachweise. Alle Nachweise müssen Sie einreichen als  amtlich beglaubigte Kopie oder elektronisches Originaldokument oderamtlich beglaubigte elektronische Kopie.   Beachten Sie:  Elektronische Originaldokumente oder amtlich beglaubigte elektronische Kopien müssen über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen.  Elektronische Kopien ohne qualifizierte elektronische Signatur, zum Beispiel einfache Scans, sind nicht ausreichend.
     
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Ihr Zeugnis über die Ärztliche Prüfung oderIhr Zeugnis über die Ärztliche Staatsprüfung.  Gegebenenfalls Ihr Zeugnis über die Vorbereitungszeit als Medizinalassistentin beziehungsweise als Medizinalassistent. Gilt nur, wenn eine Vorbereitungszeit für den Abschluss Ihrer ärztlichen Ausbildung vorgesehen war. Falls in Ihren Zeugnissen durch Heirat oder sonstige Änderungen abweichende Namen stehen:  Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister oder sonstige Nachweise. Alle Nachweise müssen Sie einreichen als  amtlich beglaubigte Kopie oder elektronisches Originaldokument oderamtlich beglaubigte elektronische Kopie.   Beachten Sie:  Elektronische Originaldokumente oder amtlich beglaubigte elektronische Kopien müssen über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen.  Elektronische Kopien ohne qualifizierte elektronische Signatur, zum Beispiel einfache Scans, sind nicht ausreichend.
     

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

10.04.2024, 07:04 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Hausanschrift

Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn

Postanschrift

Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn

Telefon

+49 228 99307-0

Fax

+49 228 99307-5207

E-Mail Adresse

poststelle@bfarm.de

Webseite

https://www.bfarm.de

Nach oben