Mitarbeitende Familienangehörige bei der landwirtschaftlichen Krankenkasse und Alterskasse; Abmeldung
Ihre Familienangehörigen sind bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse und Alterskasse versichert und arbeiten nicht mehr hauptberuflich in Ihrem Unternehmen? Dann müssen Sie diese Familienangehörigen abmelden.
Ihre Angehörigen können als sogenannte Mitarbeitende Familienangehörige (Mifas) bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse und Alterskasse versichert sein. Das ist der Fall, wenn sie hauptberuflich in Ihrem landwirtschaftlichen Unternehmen arbeiten.
Wenn Ihre Angehörigen gar nicht mehr oder nicht mehr hauptberuflich in Ihrem Unternehmen arbeiten, sind sie nicht mehr versichert. Dann ist es wichtig, Ihre Angehörigen bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse und Alterskasse abzumelden.
Diese Kassen prüfen dann, ob die Voraussetzungen für die Versicherung tatsächlich entfallen sind. Zudem klären sie gegebenenfalls die weitere Versicherung Ihrer Angehörigen. Für Sie entfällt gegebenenfalls die Zahlung der Beiträge für Ihre Angehörigen.
Die Abmeldung Ihrer Familienangehörigen kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie übernehmen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrer Landwirtschaftlichen Krankenkasse oder Alterskasse ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihre Landwirtschaftliche Krankenkasse oder Alterskasse ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.
Voraussetzungen
- Die Mitarbeit Ihrer Familienangehörigen in Ihrem Unternehmen endet.
- Oder die Mitarbeit Ihrer Familienangehörigen in Ihrem Unternehmen ist nicht mehr hauptberuflich. Ob die Arbeit im landwirtschaftlichen Unternehmen hauptberuflich ist, richtet sich nach den sogenannten Hauptberuflichkeitsgrundsätzen der Landwirtschaftlichen Krankenkasse.
Fristen
Die Versicherungspflicht endet mit Wegfall der Voraussetzungen. Die Abmeldung müssen Sie vornehmen, sobald Ihre Familienangehörigen nicht mehr in Ihrem Unternehmen arbeiten.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Abmeldung Ihrer versicherten Mitarbeitenden Angehörigen von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse beziehungsweise Pflegekasse sowie der Landwirtschaftlichen Alterskasse
- Abmeldung Ihrer versicherten Mitarbeitenden Angehörigen von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse beziehungsweise Pflegekasse sowie der Landwirtschaftlichen Alterskasse
- Abmeldung Ihrer versicherten Mitarbeitenden Angehörigen von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse beziehungsweise Pflegekasse sowie der Landwirtschaftlichen Alterskasse
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmengegebenenfalls schriftliche Nachweise, wie zum Beispiel den Nachweis über den Krankenversicherungsschutz bei einer gesetzlichen Krankenkasse bei Abmeldung durch andere Personen: Vollmacht oderBeschluss des Gerichts -
Erforderliche Unterlage/n
welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmengegebenenfalls schriftliche Nachweise, wie zum Beispiel den Nachweis über den Krankenversicherungsschutz bei einer gesetzlichen Krankenkasse bei Abmeldung durch andere Personen: Vollmacht oderBeschluss des Gerichts -
Erforderliche Unterlage/n
welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmengegebenenfalls schriftliche Nachweise, wie zum Beispiel den Nachweis über den Krankenversicherungsschutz bei einer gesetzlichen Krankenkasse bei Abmeldung durch andere Personen: Vollmacht oderBeschluss des Gerichts -
Erforderliche Unterlage/n
welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmengegebenenfalls schriftliche Nachweise, wie zum Beispiel den Nachweis über den Krankenversicherungsschutz bei einer gesetzlichen Krankenkasse bei Abmeldung durch andere Personen: Vollmacht oderBeschluss des Gerichts
Online Verfahren
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Online-Abmeldung Mitarbeitender Familienangehöriger (Mifa) von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse bzw. Pflegekasse und Landwirtschaftlichen Alterskasse
Über das SVLFG Versichertenportal können Sie Ihre Familienangehörigen bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse und Alterskasse online abmelden. -
Online-Abmeldung Mitarbeitender Familienangehöriger (Mifa) von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse bzw. Pflegekasse und Landwirtschaftlichen Alterskasse
Über das SVLFG Versichertenportal können Sie Ihre Familienangehörigen bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse und Alterskasse online abmelden. -
Online-Abmeldung Mitarbeitender Familienangehöriger (Mifa) von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse bzw. Pflegekasse und Landwirtschaftlichen Alterskasse
Über das SVLFG Versichertenportal können Sie Ihre Familienangehörigen bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse und Alterskasse online abmelden.
Weiterführende Links
Stand
27.02.2024, 07:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)