Landwirtschaftliche Krankenkasse, Pflegekasse und Alterskasse; Abmeldung von mitarbeitenden Familienangehörigen

Ihre Familienangehörigen sind bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse und Alterskasse versichert und  arbeiten nicht mehr hauptberuflich in Ihrem Unternehmen? Dann müssen Sie diese Familienangehörigen abmelden.

Ihre Angehörigen können als sogenannte Mitarbeitende  Familienangehörige (Mifas) bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse und Alterskasse versichert sein. Das ist der Fall, wenn sie hauptberuflich in Ihrem landwirtschaftlichen Unternehmen arbeiten.  
Wenn Ihre Angehörigen gar nicht mehr oder nicht mehr hauptberuflich in Ihrem Unternehmen arbeiten, sind sie nicht mehr versichert. Dann ist es wichtig, Ihre Angehörigen bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse und Alterskasse abzumelden.
Diese Kassen prüfen dann, ob die Voraussetzungen für die Versicherung tatsächlich entfallen sind. Zudem klären sie gegebenenfalls die weitere Versicherung Ihrer Angehörigen. Für Sie entfällt gegebenenfalls die Zahlung der Beiträge für Ihre Angehörigen.
Die Abmeldung Ihrer Familienangehörigen kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie übernehmen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrer Landwirtschaftlichen Krankenkasse oder Alterskasse ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihre Landwirtschaftliche Krankenkasse oder Alterskasse ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.  
 

Voraussetzungen

  • Die Mitarbeit Ihrer Familienangehörigen in Ihrem Unternehmen endet.
  • Oder die Mitarbeit Ihrer Familienangehörigen in Ihrem Unternehmen ist nicht mehr hauptberuflich. Ob die Arbeit im landwirtschaftlichen Unternehmen hauptberuflich ist, richtet sich nach den sogenannten Hauptberuflichkeitsgrundsätzen der Landwirtschaftlichen Krankenkasse.

Fristen

Die Versicherungspflicht endet mit Wegfall der Voraussetzungen. Die Abmeldung müssen Sie vornehmen, sobald Ihre Familienangehörigen nicht mehr in Ihrem Unternehmen arbeiten.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Gegen den Bescheid über das Ende der Versicherungspflicht können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegen. Im Ausland beträgt die Frist 3 Monate. Sollte der Widerspruch nicht erfolgreich sein, können Sie vor dem Sozialgericht klagen.
     

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmengegebenenfalls schriftliche Nachweise, wie zum Beispiel den Nachweis über den Krankenversicherungsschutz bei einer gesetzlichen Krankenkasse  bei Abmeldung  durch andere Personen: Vollmacht oderBeschluss des Gerichts
  • Erforderliche Unterlage/n
    welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmengegebenenfalls schriftliche Nachweise, wie zum Beispiel den Nachweis über den Krankenversicherungsschutz bei einer gesetzlichen Krankenkasse  bei Abmeldung  durch andere Personen: Vollmacht oderBeschluss des Gerichts
  • Erforderliche Unterlage/n
    welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmengegebenenfalls schriftliche Nachweise, wie zum Beispiel den Nachweis über den Krankenversicherungsschutz bei einer gesetzlichen Krankenkasse  bei Abmeldung  durch andere Personen: Vollmacht oderBeschluss des Gerichts
  • Erforderliche Unterlage/n
    welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmengegebenenfalls schriftliche Nachweise, wie zum Beispiel den Nachweis über den Krankenversicherungsschutz bei einer gesetzlichen Krankenkasse  bei Abmeldung  durch andere Personen: Vollmacht oderBeschluss des Gerichts

Online Verfahren

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Stand

17.10.2025, 17:10 Uhr

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