IT-Sicherheitskennzeichen; Beantragung

Sie können für Ihre IT- Verbraucherprodukte das IT-Sicherheitskennzeichen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beantragen. Sie sichern damit zu, dass Ihre Produkte den Sicherheitsanforderungen des BSI entsprechen.

Als Hersteller oder Dienstanbieter im IT-Bereich können Sie Ihre Produkte mit dem IT-Sicherheitskennzeichen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auszeichnen. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.

Sie können ein IT-Sicherheitskennzeichen innerhalb der vom BSI veröffentlichten Produktkategorien beantragen, beispielsweise für:

  • Breitbandrouter
  • E-Mail-Dienste
  • smarte Verbrauchergeräte, beispielsweise
    • smartes Fernsehen
    • smarte Kameras
    • smarte Lautsprecher
    • smarte Spielzeuge
    • smarte Reinigungs- und Gartenroboter
  • Videokonferenzdienste
  • mobile Endgeräte, zum Beispiel Smartphones und Tablets
  • smarte Sicherheitstechnik, zum Beispiel smarte Alarmanlagen, smarte Bewegungssensoren oder smarte Rauchmelder

Mit dem Produktkennzeichen des BSI haben Sie als Hersteller und Dienstanbieter die Möglichkeit, die IT-Sicherheitseigenschaften Ihrer Produkte transparent zu machen und sich damit am Markt hervorzuheben. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten dadurch Orientierung, wenn sie IT-Produkte kaufen. Sie können so Aspekte der Cybersicherheit bereits bei der Kaufentscheidung berücksichtigen.

Für ein IT-Sicherheitskennzeichen müssen Sie einen Antrag beim BSI stellen. Die Beantragung ist freiwillig. Mit dem IT-Sicherheitskennzeichen zeigen Sie, dass Ihre Produkte bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen, die vom BSI herausgegeben oder anerkannt wurden.

Das IT-Sicherheitskennzeichen besteht im Wesentlichen aus:

  • einer Zusicherung Ihres Unternehmens, dass Ihr Produkt oder Ihr Dienst für eine festgelegte Dauer bestimmte IT-Sicherheitsanforderungen erfüllt (Herstellererklärung)
  • einer Produktinformationsseite des BSI mit aktuellen Sicherheitsinformationen; damit werden Verbraucherinnen und Verbraucher über die IT-Sicherheitseigenschaften Ihres Produkts oder Dienstes informiert

Wenn Ihnen das BSI die Freigabe erteilt, verwenden Sie das IT-Sicherheitskennzeichens am Produkt, der Verpackung oder online.

Die BSI-Marktaufsicht kann während der Laufzeit stichprobenartig oder anlassbezogen prüfen, ob Ihr Produkt die Anforderungen für das IT-Sicherheitskennzeichen tatsächlich erfüllt.

Sollte das BSI eine Abweichung oder Sicherheitslücke feststellen, werden Sie kontaktiert. Sie erhalten dann die Möglichkeit, die festgestellten Mängel oder Sicherheitslücken zu beheben. Falls die Sicherheitslücke nicht behoben wird oder besonders kritisch ist, kann das BSI zusätzlich folgende Schritte einleiten:

  • eine Sicherheitsinformation auf der Produktinformationsseite veröffentlichen
  • die Freigabe des IT-Sicherheitskennzeichen widerrufen

Grundsätzlich wird IT-Sicherheitskennzeichen für 2 Jahre erteilt. Das BSI kann eine andere Laufzeit für einzelne Produktkategorien festlegen. Eine Verlängerung des IT-Sicherheitskennzeichens kann vor Ablauf der Laufzeit beantragt werden. Sobald die Laufzeit abgelaufen ist, ist die Freigabe des IT-Sicherheitskennzeichens beendet.

Das BSI schließt gegenseitige Anerkennungsabkommen mit ausländischen staatlichen Kennzeichen. Diese Abkommen ermöglichen eine Erteilung im vereinfachten Verfahren.

Voraussetzungen

  • Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung erfüllt die Anforderungen der jeweiligen Produktkategorie.
  • Sie haben die Konformität vor der Antragstellung geprüft.

Fristen

Nach 2 Jahren erlischt die Freigabe des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen ab Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einzulegen.

Die Verlängerung für ein Produkt mit gültigem IT-Sicherheitskennzeichen können Sie frühestens 3 Monate und spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit beantragen. Wird eine für die einschlägige Produktkategorie geltende IT-Sicherheitsvorgabe geändert oder für ungültig erklärt, müssen Sie Ihre Herstellererklärung mit einer gültigen Prüfgrundlage aktualisieren. Ansonsten erlischt die Freigabe nach einer Frist von 6 Wochen.

Kosten

Das BSI erhebt für die Antragsbearbeitung eine Verwaltungsgebühr. Sie setzt sich aus dem tatsächlich angefallenen Zeitaufwand und den entstandenen Auslagen zusammen. Die anfallende Verwaltungsgebühr liegt unterhalb der Kosten eines BSI-Zertifizierungsverfahrens.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Anhörung, wenn das BSI beabsichtigt, das IT-Sicherheitskennzeichen nicht zu erteilenWiderspruch

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag für die jeweilige Produktkategoriegegebenenfalls dort benannte weitere AnlagenProduktbilder für die Veröffentlichung auf den Internetseiten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 6 Monate ist, oder einen anderen geeigneten Unternehmensnachweis
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag für die jeweilige Produktkategoriegegebenenfalls dort benannte weitere AnlagenProduktbilder für die Veröffentlichung auf den Internetseiten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 6 Monate ist, oder einen anderen geeigneten Unternehmensnachweis
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag für die jeweilige Produktkategoriegegebenenfalls dort benannte weitere AnlagenProduktbilder für die Veröffentlichung auf den Internetseiten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 6 Monate ist, oder einen anderen geeigneten Unternehmensnachweis
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag für die jeweilige Produktkategoriegegebenenfalls dort benannte weitere AnlagenProduktbilder für die Veröffentlichung auf den Internetseiten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 6 Monate ist, oder einen anderen geeigneten Unternehmensnachweis

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Stand

12.12.2025, 07:12 Uhr

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