IT-Sicherheit; Registierung einer gemeinsamen übergeordneten Ansprechstelle

Sie können sich als gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle (GÜAS) beim BSI registrieren. Nach der Registrierung können Sie als Kontaktstelle für Meldungen und Sicherheitshinweise für Betreiber Kritischer Infrastrukturen, die dem gleichen Sektor angehören, fungieren.

Als Kritische Infrastrukturen werden Organisationen und Einrichtungen bezeichnet, die von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind und bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden.

Im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen müssen Betreiber Kritischer Infrastrukturen dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter anderem eine Kontaktstelle nennen, über die sie jederzeit erreichbar sind. An diese Adresse schickt das BSI verschiedene Informationen, zum Beispiel Warnungen zur IT-Sicherheit und Lageinformationen.

Betreiber Kritischer Infrastrukturen, die dem gleichen Sektor angehören, können als Kontaktstelle auch eine gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle (GÜAS) benennen.

Sie können sich als GÜAS registrieren, in dem Fall erfolgt der Informationsaustausch zwischen den Betreibern Kritischer Infrastrukturen und dem BSI in der Regel über diese gemeinsame Ansprechstelle.

In der Regel verschickt das BSI Informationen während der üblichen Geschäftszeiten. In Ausnahmefällen sind dringende Warnungen auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten möglich, also an Feiertagen, Wochenenden oder nachts.

Voraussetzungen

Sie können sich als gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle registrieren, wenn mindestens ein Betreiber Sie als seine Kontaktstelle benannt hat.

Fristen

Es liegen keine Fristen vor.

Kosten

Das BSI erhebt keine Kosten für die Benennung der Ansprechstelle.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch Gegen einen Verwaltungsakt des Bundesamtes, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie in der Regel einen Widerspruch beim Bundesamt einlegen. Darauf weist auch die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids hin.Im Widerspruchsverfahren überprüft das Bundesamt nochmals die von ihm getroffene Entscheidung unter Berücksichtigung der von Ihnen vorgebrachten Argumente zur Abhilfe vor einem gerichtlichen Verfahren. Klage vor dem Verwaltungsgericht: Eine Klage bei Gericht ist grundsätzlich erst dann möglich, wenn Sie auf Ihren Widerspruch hin einen Widerspruchsbescheid erhalten haben.

Unterlagen

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

21.01.2024, 12:01 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium des Innern und für Heimat (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Hausanschrift

Godesberger Allee 87
53175 Bonn

Postanschrift

Postfach 200363
53133 Bonn

Telefon

+49 22899 9582-0

Fax

+49 22899 958210-5400

E-Mail Adresse

bsi@bsi.bund.de

Webseite

http://www.bsi.bund.de

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