Hinweisgeberschutz; Übermittlung von Hinweisen bei Verstößen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von bayerischen Behörden
Online Verfahren
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Meldeformular Hinweisgeber - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Sie können Informationen zu einem Verstoß nach dem Hinweisgeberschutzgesetz an die interne Meldestelle im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention online übermitteln. -
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Stand
20.01.2024, 19:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention