Luftsicherheitsprogramm; Beantragung der Zulassung einer Änderung für ausländisches Luftfahrtunternehmen
Wenn Sie als ausländisches Luftfahrtunternehmen Ihr Luftsicherheitsprogramm ändern möchten, müssen diese Änderungen durch das Luftfahrt-Bundesamt zugelassen werden.
Ausländische Luftfahrtunternehmen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) Flüge durchführen, müssen sicherstellen, dass das Luftsicherheitsprogramm immer aktuell ist.
Haben Sie als Luftfahrtunternehmen ein Luftsicherheitsprogramm, muss dieses fortlaufend aktualisiert werden, damit es weiterhin gültig und zugelassen ist. Änderungen. die das Luftsicherheitsprogramm betreffen, müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.
Änderungen am Luftsicherheitsprogramm sind beispielsweise:
- neue rechtliche Rahmenbedingungen
- eine andere Person wird Luftsicherheitsbeauftragte oder Luftsicherheitsbeauftragter
- Namensänderung des Luftfahrtunternehmens
- Änderungen, die Sicherheitsmaßnahmen betreffen
- Änderungen, die die Luftsicherheitsbeauftragten betreffen oder die Vertretenden der Luftsicherheitsbeauftragten
- sonstige Änderungen
Änderungen neuer Verfahren dürfen Sie erst nach Zulassung durch das Luftfahrt-Bundesamt umsetzen.
Abhängig von der Änderung ist diese zeitlich befristet oder wird dauerhaft Bestandteil des Luftsicherheitsprogramms.
Voraussetzungen
- Sie besitzen ein Luftsicherheitsprogramm und eine gültige Betriebsgenehmigung
-
Sie stellen den Antrag
- als Luftsicherheitsbeauftragte oder Luftsicherheitsbeauftragter
- in Vertretung
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Gebühr: 100 EUR - 1.000 EUR
Die Kosten sind abhängig von den inhaltlichen Änderungen.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
bei Änderungen an den Sicherheitsmaßnahmen: Luftsicherheitsprogramm bei Änderungen betreffend den Luftsicherheitsbeauftragten oder den Vertretenden der Luftsicherheitsbeauftragten: VerpflichtungserklärungNachweise für neue Vertretende des Luftfahrtunternehmens bei sonstigen Änderungen: Anlagen und Nachweise zu sonstigen Änderungen Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen. -
Erforderliche Unterlage/n
bei Änderungen an den Sicherheitsmaßnahmen: Luftsicherheitsprogramm bei Änderungen betreffend den Luftsicherheitsbeauftragten oder den Vertretenden der Luftsicherheitsbeauftragten: VerpflichtungserklärungNachweise für neue Vertretende des Luftfahrtunternehmens bei sonstigen Änderungen: Anlagen und Nachweise zu sonstigen Änderungen Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen. -
Erforderliche Unterlage/n
bei Änderungen an den Sicherheitsmaßnahmen: Luftsicherheitsprogramm bei Änderungen betreffend den Luftsicherheitsbeauftragten oder den Vertretenden der Luftsicherheitsbeauftragten: VerpflichtungserklärungNachweise für neue Vertretende des Luftfahrtunternehmens bei sonstigen Änderungen: Anlagen und Nachweise zu sonstigen Änderungen Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen. -
Erforderliche Unterlage/n
bei Änderungen an den Sicherheitsmaßnahmen: Luftsicherheitsprogramm bei Änderungen betreffend den Luftsicherheitsbeauftragten oder den Vertretenden der Luftsicherheitsbeauftragten: VerpflichtungserklärungNachweise für neue Vertretende des Luftfahrtunternehmens bei sonstigen Änderungen: Anlagen und Nachweise zu sonstigen Änderungen Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Online Verfahren
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Änderung Luftsicherheitsprogramm für ausländisches Luftfahrtunternehmen online beantragen
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
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Weiterführende Links
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Stand
15.01.2024, 06:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)