Einbürgerung; Beantragung für ehemalige Deutsche im Ausland

Wenn Sie im Ausland leben, schon einmal deutsch waren und es wieder werden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Wiedereinbürgerung beantragen.

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist unter anderem als Staatsangehörigkeitsbehörde für Personen im Ausland für Themen rund um die Staatsangehörigkeit zuständig.

Wenn Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben und im Ausland leben, können Sie einen Antrag auf Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Wiedereinbürgerung) stellen.

Sofern Sie die Voraussetzungen für die Wiedereinbürgerung erfüllen, wird Ihnen eine Einbürgerungsurkunde ausgehändigt. Danach besitzen Sie wieder die deutsche Staatsangehörigkeit.

Für Ihren Antrag können Sie auch eine bevollmächtigte Person, zum Beispiel eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, benennen. Hierzu müssen Sie eine Vollmacht beifügen.

Ihren Antrag auf Wiedereinbürgerung können Sie oder Ihre bevollmächtigte Person schriftlich oder nach Terminvereinbarung persönlich bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder schriftlich beim BVA einreichen.

Voraussetzungen

Anträge auf Wiedereinbürgerung von ehemaligen Deutschen können stellen:

  • Personen, die früher die deutsche Staatsangehörigkeit hatten und
  • deren gewöhnlicher Aufenthalt (Wohnsitz) sich im Ausland befindet.

Weitere Voraussetzungen:

  • Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt
  • Sie sind handlungsfähig, das heißt mindestens 16 Jahre alt oder gesetzlich vertreten
  • Sie sind straffrei und
  • verfolgen oder unterstützen keine verfassungsfeindlichen oder extremistischen Bestrebungen; Sie bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (sogenannte Loyalitätserklärung). 

Die Einbürgerung ist eine Ermessensentscheidung. Geprüft wird, ob ausnahmsweise Personen im Ausland eingebürgert werden können.
Wesentliche Ermessensgesichtspunkte:

  • öffentliches Interesse an der Einbürgerung
  • Bindungen an Deutschland
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens)
  • Unterhaltsfähigkeit: Sie müssen Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie in Ihrem Aufenthaltsstaat ohne staatliche Hilfe gewährleisten können. Das soll auch im Falle einer Übersiedlung ins Inland gegeben sein.
  • Sie müssen grundsätzlich Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben oder verlieren; Ausnahmen sind möglich.

Hinweis: In Einzelfällen kann ein Einbürgerungstest erforderlich sein.
 

Fristen

Es gibt keine Fristen.

Kosten

  • Einbürgerungsurkunde für Erwachsene: EUR 255,00
  • Einbürgerungsurkunde für minderjähriges Kind (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres): EUR 51,00
  • Ablehnungsbescheid für Erwachsene (Ablehnung des Antrages): EUR 25,00 bis EUR 255,00 
  • Ablehnungsbescheid für minderjähriges Kind (Ablehnung des Antrages): EUR 25,00 bis EUR 51,00 

Hinweis:
Bitte bedenken Sie, dass Ihnen für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen zusätzliche Kosten entstehen können.
 

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Nachweise zur Abstammung und Identität, durch zum Beispiel: ausländische Personaldokumente, wie zum Beispiel: Reisepass, Identitätskarte, Ausländerausweis,Geburtsurkunde der antragstellenden Person,HeiratsurkundeNachweis zum früheren Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, zum Beispiel: Deutsche Personaldokumente, wie zum Beispiel:  Reisepass, Kinderausweis, PersonalausweisEinbürgerungsurkunden,Staatsangehörigkeitsausweise/Heimatscheine,Auszug aus dem deutschen Melderegister Nachweis zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, zum Beispiel: Ausländische EinbürgerungsurkundenNachweise über den Erwerb/Besitz weiterer Staatsangehörigkeiten Weitere hilfreiche Unterlagen (soweit zutreffend): Namensänderungsurkunden/-bescheinigungenUnterlagen zum Sorgerecht (bei Anträgen von Kindern unter 16 Jahren)Abschlusszeugnisse deutscher Schulen Für die Ermessensentscheidung günstig sind alle Umstände, die enge Bindungen zu Deutschland belegen, zum Beispiel: langjähriger enger Kontakt zu Verwandten und Freunden in Deutschland, längere und/oder regelmäßige Aufenthalte in Deutschland,Immobilienbesitz in Deutschland,Schulabschluss oder Berufsausbildung in Deutschland,Mitgliedschaft in deutschen Kulturvereinen,Tätigkeit für deutsche Behörden, Unternehmen oder Organisationen. Weitere Umstände werden bei der Entscheidung berücksichtigt: Unterhaltsfähigkeit: Sie müssen Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie in Ihrem Aufenthaltsstaat ohne staatliche Hilfe gewährleisten können. Dies beinhaltet auch eine ausreichende Absicherung gegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit und für das Alter.Umstände des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit. Hinweise:
    Bitte die Unterlagen und Nachweise, soweit nicht anders angegeben, als amtlich oder notariell beglaubigte Kopien beifügen.
    Fremdsprachige Unterlagen und Nachweise sind mit Übersetzung durch eine vereidigte Übersetzerin oder einen vereidigten Übersetzer beifügen.
     
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Nachweise zur Abstammung und Identität, durch zum Beispiel: ausländische Personaldokumente, wie zum Beispiel: Reisepass, Identitätskarte, Ausländerausweis,Geburtsurkunde der antragstellenden Person,HeiratsurkundeNachweis zum früheren Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, zum Beispiel: Deutsche Personaldokumente, wie zum Beispiel:  Reisepass, Kinderausweis, PersonalausweisEinbürgerungsurkunden,Staatsangehörigkeitsausweise/Heimatscheine,Auszug aus dem deutschen Melderegister Nachweis zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, zum Beispiel: Ausländische EinbürgerungsurkundenNachweise über den Erwerb/Besitz weiterer Staatsangehörigkeiten Weitere hilfreiche Unterlagen (soweit zutreffend): Namensänderungsurkunden/-bescheinigungenUnterlagen zum Sorgerecht (bei Anträgen von Kindern unter 16 Jahren)Abschlusszeugnisse deutscher Schulen Für die Ermessensentscheidung günstig sind alle Umstände, die enge Bindungen zu Deutschland belegen, zum Beispiel: langjähriger enger Kontakt zu Verwandten und Freunden in Deutschland, längere und/oder regelmäßige Aufenthalte in Deutschland,Immobilienbesitz in Deutschland,Schulabschluss oder Berufsausbildung in Deutschland,Mitgliedschaft in deutschen Kulturvereinen,Tätigkeit für deutsche Behörden, Unternehmen oder Organisationen. Weitere Umstände werden bei der Entscheidung berücksichtigt: Unterhaltsfähigkeit: Sie müssen Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie in Ihrem Aufenthaltsstaat ohne staatliche Hilfe gewährleisten können. Dies beinhaltet auch eine ausreichende Absicherung gegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit und für das Alter.Umstände des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit. Hinweise:
    Bitte die Unterlagen und Nachweise, soweit nicht anders angegeben, als amtlich oder notariell beglaubigte Kopien beifügen.
    Fremdsprachige Unterlagen und Nachweise sind mit Übersetzung durch eine vereidigte Übersetzerin oder einen vereidigten Übersetzer beifügen.
     
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Nachweise zur Abstammung und Identität, durch zum Beispiel: ausländische Personaldokumente, wie zum Beispiel: Reisepass, Identitätskarte, Ausländerausweis,Geburtsurkunde der antragstellenden Person,HeiratsurkundeNachweis zum früheren Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, zum Beispiel: Deutsche Personaldokumente, wie zum Beispiel:  Reisepass, Kinderausweis, PersonalausweisEinbürgerungsurkunden,Staatsangehörigkeitsausweise/Heimatscheine,Auszug aus dem deutschen Melderegister Nachweis zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, zum Beispiel: Ausländische EinbürgerungsurkundenNachweise über den Erwerb/Besitz weiterer Staatsangehörigkeiten Weitere hilfreiche Unterlagen (soweit zutreffend): Namensänderungsurkunden/-bescheinigungenUnterlagen zum Sorgerecht (bei Anträgen von Kindern unter 16 Jahren)Abschlusszeugnisse deutscher Schulen Für die Ermessensentscheidung günstig sind alle Umstände, die enge Bindungen zu Deutschland belegen, zum Beispiel: langjähriger enger Kontakt zu Verwandten und Freunden in Deutschland, längere und/oder regelmäßige Aufenthalte in Deutschland,Immobilienbesitz in Deutschland,Schulabschluss oder Berufsausbildung in Deutschland,Mitgliedschaft in deutschen Kulturvereinen,Tätigkeit für deutsche Behörden, Unternehmen oder Organisationen. Weitere Umstände werden bei der Entscheidung berücksichtigt: Unterhaltsfähigkeit: Sie müssen Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie in Ihrem Aufenthaltsstaat ohne staatliche Hilfe gewährleisten können. Dies beinhaltet auch eine ausreichende Absicherung gegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit und für das Alter.Umstände des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit. Hinweise:
    Bitte die Unterlagen und Nachweise, soweit nicht anders angegeben, als amtlich oder notariell beglaubigte Kopien beifügen.
    Fremdsprachige Unterlagen und Nachweise sind mit Übersetzung durch eine vereidigte Übersetzerin oder einen vereidigten Übersetzer beifügen.
     
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Nachweise zur Abstammung und Identität, durch zum Beispiel: ausländische Personaldokumente, wie zum Beispiel: Reisepass, Identitätskarte, Ausländerausweis,Geburtsurkunde der antragstellenden Person,HeiratsurkundeNachweis zum früheren Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, zum Beispiel: Deutsche Personaldokumente, wie zum Beispiel:  Reisepass, Kinderausweis, PersonalausweisEinbürgerungsurkunden,Staatsangehörigkeitsausweise/Heimatscheine,Auszug aus dem deutschen Melderegister Nachweis zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, zum Beispiel: Ausländische EinbürgerungsurkundenNachweise über den Erwerb/Besitz weiterer Staatsangehörigkeiten Weitere hilfreiche Unterlagen (soweit zutreffend): Namensänderungsurkunden/-bescheinigungenUnterlagen zum Sorgerecht (bei Anträgen von Kindern unter 16 Jahren)Abschlusszeugnisse deutscher Schulen Für die Ermessensentscheidung günstig sind alle Umstände, die enge Bindungen zu Deutschland belegen, zum Beispiel: langjähriger enger Kontakt zu Verwandten und Freunden in Deutschland, längere und/oder regelmäßige Aufenthalte in Deutschland,Immobilienbesitz in Deutschland,Schulabschluss oder Berufsausbildung in Deutschland,Mitgliedschaft in deutschen Kulturvereinen,Tätigkeit für deutsche Behörden, Unternehmen oder Organisationen. Weitere Umstände werden bei der Entscheidung berücksichtigt: Unterhaltsfähigkeit: Sie müssen Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie in Ihrem Aufenthaltsstaat ohne staatliche Hilfe gewährleisten können. Dies beinhaltet auch eine ausreichende Absicherung gegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit und für das Alter.Umstände des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit. Hinweise:
    Bitte die Unterlagen und Nachweise, soweit nicht anders angegeben, als amtlich oder notariell beglaubigte Kopien beifügen.
    Fremdsprachige Unterlagen und Nachweise sind mit Übersetzung durch eine vereidigte Übersetzerin oder einen vereidigten Übersetzer beifügen.
     

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Stand

05.01.2024, 07:01 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium des Innern und für Heimat (siehe BayernPortal)

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