Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin; Anmeldung zur Zwischenprüfung
Online Verfahren
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Pflanzentechnologin/Pflanzentechnologe - Anmeldung zur Zwischenprüfung
Sie können sich zur Zwischenprüfung gemäß § 5 Pflanzentechnologenausbildungsverordnung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres online anmelden. -
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Stand
21.12.2024, 06:12 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Regierung von Niederbayern