Arzneimittel; Anzeige des Informationsbeauftragten
Online Verfahren
-
Anzeige des Informationsbeauftragten § 74a AMG
Pharmazeutische Unternehmer können der zuständigen Behörde den Informationsbeauftragten und jeden Wechsel online mitteilen. -
Anzeige des Informationsbeauftragten § 74a AMG
Pharmazeutische Unternehmer können der zuständigen Behörde den Informationsbeauftragten und jeden Wechsel online mitteilen. -
Anzeige des Informationsbeauftragten § 74a AMG
Pharmazeutische Unternehmer können der zuständigen Behörde den Informationsbeauftragten und jeden Wechsel online mitteilen.
Stand
09.12.2024, 09:12 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Regierung von Oberfranken