Berufsregister für Steuerberater/Steuerberaterinnen; Beantragung der Löschung des Eintrages
Wenn Sie nicht länger als Steuerberater/Steuerberaterin tätig sind, müssen Sie eine Verzichtserklärung abgeben, um Ihren Eintrag im Berufsregister für Steuerberater löschen zu lassen.
Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Steuerberater/-innen, Steuerbevollmächtigte oder Geschäftsführer/-innen oder Vertretungsberechtigte einer Berufsausübungsgesellschaft, die im Berufsregister eingetragen aber nicht länger tätig sind, können auf Ihre Bestellung verzichten.
Mit dem Verzicht auf die Bestellung erlischt die Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen. Der Verzicht wird in der Regel wirksam mit Zugang bei der Steuerberaterkammer.
Die Zuständigkeit ergibt sich durch den Kammerbezirk, in dem die berufliche Niederlassung liegt bzw. die Gesellschaft ihren Sitz hat.
Voraussetzungen
Sie sind im Berufsregister eingetragen und Sie üben Ihre Tätigkeit nicht mehr aus.
Fristen
keine
Kosten
Der Verzicht ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- bei verstorbenen Personen: Sterbeurkunde
- bei verstorbenen Personen: Sterbeurkunde
- bei verstorbenen Personen: Sterbeurkunde
- bei verstorbenen Personen: Sterbeurkunde
Online Verfahren
-
Verzicht auf Bestellung zum/r Steuerberater/in - Antragsportal der Steuerberaterkammern
Die Bestellung als Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigte/r erlischt durch Verzicht gegenüber der zuständigen Steuerberaterkammer. Hier können Sie Ihren Verzicht auf Bestellung erklären. -
Verzicht auf Bestellung zum/r Steuerberater/in - Antragsportal der Steuerberaterkammern
Die Bestellung als Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigte/r erlischt durch Verzicht gegenüber der zuständigen Steuerberaterkammer. Hier können Sie Ihren Verzicht auf Bestellung erklären. -
Verzicht auf Bestellung zum/r Steuerberater/in - Antragsportal der Steuerberaterkammern
Die Bestellung als Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigte/r erlischt durch Verzicht gegenüber der zuständigen Steuerberaterkammer. Hier können Sie Ihren Verzicht auf Bestellung erklären.
Stand
18.07.2024, 12:07 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)