Werkstattkarte; Beantragung

Ihr Unternehmen baut Fahrtenschreiber ein oder kalibriert diese? Dann benötigen Sie eine Werkstattkarte, die Sie bei der zuständigen Stelle beantragen können.

Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte für

  • zugelassene Hersteller von Fahrtenschreibern,
  • Fahrzeughersteller,
  • Werkstätten sowie
  • deren verantwortliche Fachkräfte wie Installateurinnen und Installateure oder Technikerinnen und Techniker.

Als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

Die Werkstattkarte verwenden Ihre verantwortlichen Fachkräfte, um damit digitale Fahrtenschreiber einzubauen, zu prüfen, zu kalibrieren und deren Daten herunterzuladen.

Die Werkstattkarte ist PIN-geschützt. Die persönliche PIN-Nummer bekommt die verantwortliche Fachkraft an ihre Privatanschrift gesandt. Fachkräfte dürfen jeweils nur eine Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und auch nur dort einsetzen. Die Werkstattkarte ist Eigentum des Unternehmens.

Die Werkstattkarte ist ab dem Datum der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 1 Jahr gültig. Eine Erneuerung Ihrer Karte können Sie frühestens 1 Monat vor Kartenablauf beantragen.

Den Diebstahl oder Verlust der Werkstattkarte müssen Sie unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzeigen, die die Werkstattkarte ausgestellt hat.

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen ist
    • ein amtlich anerkannter Hersteller von Fahrtenschreibern,
    • eine vom Hersteller beauftragte Kfz-Werkstatt oder
    • eine zugelassene und anerkannte Kfz-Werkstatt.
  • Antragsberechtigt sind
    • Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise
    • eine vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person des Unternehmens.

Fristen

Wenn Sie zum ersten Mal eine Werkstattkarte beantragen, müssen Sie keine Frist einhalten.

Rechtsgrundlagen

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Erteilung einer Werkstattkarte:belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Fahrtenschreibern oder des FahrzeugherstellersIdentitätsnachweis des Unternehmers oder der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder PersonenIdentitätsnachweis sowie Mitteilung der Muttersprache der Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wirdSchulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft nach Fahrtenschreiber-Kontrollgeräte-Schulungsrichtlinie nicht älter als 3 Jahre Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen FachkraftNachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt (nach § 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) nicht älter als 3 Jahre
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Erteilung einer Werkstattkarte:belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Fahrtenschreibern oder des FahrzeugherstellersIdentitätsnachweis des Unternehmers oder der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder PersonenIdentitätsnachweis sowie Mitteilung der Muttersprache der Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wirdSchulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft nach Fahrtenschreiber-Kontrollgeräte-Schulungsrichtlinie nicht älter als 3 Jahre Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen FachkraftNachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt (nach § 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) nicht älter als 3 Jahre
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Erteilung einer Werkstattkarte:belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Fahrtenschreibern oder des FahrzeugherstellersIdentitätsnachweis des Unternehmers oder der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder PersonenIdentitätsnachweis sowie Mitteilung der Muttersprache der Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wirdSchulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft nach Fahrtenschreiber-Kontrollgeräte-Schulungsrichtlinie nicht älter als 3 Jahre Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen FachkraftNachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt (nach § 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) nicht älter als 3 Jahre
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Erteilung einer Werkstattkarte:belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Fahrtenschreibern oder des FahrzeugherstellersIdentitätsnachweis des Unternehmers oder der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder PersonenIdentitätsnachweis sowie Mitteilung der Muttersprache der Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wirdSchulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft nach Fahrtenschreiber-Kontrollgeräte-Schulungsrichtlinie nicht älter als 3 Jahre Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen FachkraftNachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt (nach § 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) nicht älter als 3 Jahre

Online Verfahren

Weiterführende Links

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Stand

16.11.2023, 07:11 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Verkehr (siehe BayernPortal)

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