Steuerschuld; Beantragung eines Erlasses oder einer Erstattung aus Billigkeit bei der Zollverwaltung
Die Zollverwaltung kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise erlassen oder erstatten.
Die Zollverwaltung kann Ihnen Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise erlassen. Dies ist möglich für Verbrauchsteuern, Kraftfahrzeugsteuer, Luftverkehrsteuer und diese betreffende steuerliche Nebenleistungen, etwa Zinsen oder Säumniszuschläge.
Die Zollverwaltung kann Ihnen die Ansprüche erlassen, wenn es in Ihrem Einzelfall unangemessen oder ungerecht wäre, auf diese Ansprüche zu bestehen.
Der Gesetzgeber nennt dies eine unbillige Härte. Diese liegt vor, wenn
- Sie sich in einer unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage befinden und
- zu befürchten ist, dass Ihre Existenz dauerhaft gefährdet wäre, wenn die Zollverwaltung auf die Zahlung der Steuern besteht,
oder:
- die Festsetzung oder Erhebung der Steuer nach dem Zweck des zu Grunde liegenden Gesetzes nicht mehr zu rechtfertigen ist und dessen Wertungen zuwiderläuft.
Unter gleichen Voraussetzungen kann Ihnen die Zollverwaltung bereits entrichtete Beträge erstatten.
Sollten Sie nur vorübergehend wirtschaftliche Schwierigkeiten haben, reicht dies nicht aus, um Steuern erlassen oder erstattet zu bekommen.
Voraussetzungen
Erlass oder Erstattung von Verbrauchsteuern, Kraftfahrzeugsteuer, Luftverkehrsteuer oder steuerlichen Nebenleistungen aus Billigkeit ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
- Ihre wirtschaftliche Existenz wäre im Falle der Ablehnung gefährdet und
-
Sie haben
- Ihre wirtschaftliche Notlage nicht selbst herbeigeführt oder
- durch Ihr Verhalten nicht in eindeutiger Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoßen.
oder:
Die Festsetzung oder Erhebung der Steuer ist nach dem Zweck des zu Grunde liegenden Gesetzes nicht mehr zu rechtfertigen und läuft dessen Wertungen zuwider.
Fristen
Die hier behandelten Billigkeitsmaßnahmen sind in der Regel nur bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist möglich.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Auskunftsbogen zur Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse juristischer Personen
- Auskunftsbogen zur Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse natürlicher Personen
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Falls Ihre wirtschaftliche Existenz im Falle der Ablehnung gefährdet wäre, können Sie zur Darlegung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse folgende Unterlagen nutzen und Ihrem Antrag beifügen, den Sie per Post, Fax oder E-Mail stellen: bei Bürgerinnen und Bürgern: Auskunftsbogen zur Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse natürlicher Personen (Formular 3744)bei Unternehmen: Auskunftsbogen zur Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse juristischer Personen (Formular 3743) Beim Online-Antrag sind diese Formulare integriert. -
Erforderliche Unterlage/n
Falls Ihre wirtschaftliche Existenz im Falle der Ablehnung gefährdet wäre, können Sie zur Darlegung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse folgende Unterlagen nutzen und Ihrem Antrag beifügen, den Sie per Post, Fax oder E-Mail stellen: bei Bürgerinnen und Bürgern: Auskunftsbogen zur Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse natürlicher Personen (Formular 3744)bei Unternehmen: Auskunftsbogen zur Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse juristischer Personen (Formular 3743) Beim Online-Antrag sind diese Formulare integriert. -
Erforderliche Unterlage/n
Falls Ihre wirtschaftliche Existenz im Falle der Ablehnung gefährdet wäre, können Sie zur Darlegung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse folgende Unterlagen nutzen und Ihrem Antrag beifügen, den Sie per Post, Fax oder E-Mail stellen: bei Bürgerinnen und Bürgern: Auskunftsbogen zur Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse natürlicher Personen (Formular 3744)bei Unternehmen: Auskunftsbogen zur Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse juristischer Personen (Formular 3743) Beim Online-Antrag sind diese Formulare integriert. -
Erforderliche Unterlage/n
Falls Ihre wirtschaftliche Existenz im Falle der Ablehnung gefährdet wäre, können Sie zur Darlegung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse folgende Unterlagen nutzen und Ihrem Antrag beifügen, den Sie per Post, Fax oder E-Mail stellen: bei Bürgerinnen und Bürgern: Auskunftsbogen zur Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse natürlicher Personen (Formular 3744)bei Unternehmen: Auskunftsbogen zur Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse juristischer Personen (Formular 3743) Beim Online-Antrag sind diese Formulare integriert.
Online Verfahren
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Erlass oder Erstattung aus Billigkeit bei der Zollverwaltung online beantragen
Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis können ganz oder teilweise erlassen werden, wenn deren Einziehung unbillig wäre. Unter gleichen Voraussetzungen können bereits entrichtete Beträge erstattet werden. -
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Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis können ganz oder teilweise erlassen werden, wenn deren Einziehung unbillig wäre. Unter gleichen Voraussetzungen können bereits entrichtete Beträge erstattet werden. -
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Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis können ganz oder teilweise erlassen werden, wenn deren Einziehung unbillig wäre. Unter gleichen Voraussetzungen können bereits entrichtete Beträge erstattet werden.
Weiterführende Links
Stand
30.07.2024, 14:07 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)