Online-Ausweisfunktion; Beantragung eines Berechtigungszertifikats
Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion als anbietende Organisation in einer eigenen Anwendung nutzen möchten, brauchen Sie ein Berechtigungszertifikat.
Für jeden elektronischen Dienst, der mit dem Online-Ausweis genutzt werden kann, ist ein Berechtigungszertifikat erforderlich, welches zur Authentisierung und Authentifizierung von Nutzerin und Nutzer sowie Diensteanbieter berechtigt.
Ein Berechtigungszertifikat beantragen können:
- Diensteanbieter und
- Identifizierungsdiensteanbieter
- Vor-Ort-Diensteanbieter
Es werden folgende Berechtigungen unterschieden:
- der Identitätsnachweis gegenüber Online-Diensteanbietern,
- das Vor-Ort-Auslesen bei Diensteanbietern und
- der Identitätsnachweis gegenüber Identifizierungsdiensteanbietern.
Identitätsnachweis gegenüber Online-Diensteanbietern
Mit dem Berechtigungszertifikat bekommen Sie die Erlaubnis, Daten aus Personalausweisen zur Identifizierung der Inhaberin oder des Inhabers anzufragen und zu verarbeiten. Mit dem Berechtigungszertifikat und den geprüften elektronischen Schlüsseln, wird der technische Zugriff ermöglicht. Sie können damit die Online-Ausweisfunktion als ein digitales Identifizierungsmittel in Ihren eigenen Online-Dienst oder in einem Automaten oder Terminal integrieren.
In Ihrem Antrag müssen Sie darlegen, weshalb Sie ein Interesse an der Nutzung der Online-Ausweisfunktion haben und wie Sie die Personendaten der Ausweisinhaberinnen beziehungswiese der Ausweisinhaber nutzen werden. Außerdem müssen Sie sicherstellen, dass die Daten ausreichend geschützt sind.
Vor-Ort-Auslesen bei Diensteanbietern
Überall dort, wo Personendaten wie Name und Adresse in ein Formular übernommen werden sollen, bietet sich ein Vor-Ort-Auslesen an. Die Daten werden elektronisch ausgelesen und übernommen.
Die Ausweisinhaberin beziehungsweise der Ausweisinhaber ist persönlich anwesend. Die Inhaberin oder der Inhaber der Berechtigung muss die Ausweisinhaberin beziehungsweise den Ausweisinhaber vor dem Auslesen der Daten anhand des aufgedruckten Lichtbilds und seiner Personendaten identifizieren.
Beim Vor-Ort-Auslesen entfällt die PIN-Eingabe durch die Ausweisinhaberin oder den Ausweisinhaber. Sie wird durch die Eingabe oder technische Erfassung der Zugangsnummer (Card Access Number – CAN) auf der Vorderseite des Ausweises durch die Inhaberin oder den Inhaber der Berechtigung ersetzt.
Identitätsnachweis gegenüber Identifizierungsdiensteanbietern
Unternehmen und Behörden können für den Identitätsnachweis einen zertifizierten Service Dritter in Anspruch nehmen. Die sogenannten Identifizierungsdiensteanbieter stellen die Daten aus der Nutzung der Online-Ausweisfunktion im Einzelfall den Unternehmen und Behörden zur Verfügung.
Identifizierungsdiensteanbieter müssen dafür anstelle der Diensteanbieter die Berechtigung und das Berechtigungszertifikat beantragen.
Sie müssen zusätzlich Ihren Service beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizieren lassen.
Die Berechtigungen sind jeweils höchstens 3 Jahre gültig. Bei einem Verstoß gegen die abgegebene Erklärung und das Gesetz können sie jederzeit sofort entzogen werden.
Hinweis
Den Berechtigungszertifikateanbieter (BerCA) müssen Sie als antragstellende Organisation selbst beauftragen. Das heißt: Auf Basis des positiven Berechtigungsbescheides des Bundesverwaltungsamts (BVA) schließen Sie direkt mit dem Berechtigungszertifikateanbieter (BerCA) einen Vertrag über den technischen Bezug des Berechtigungszertifikats und der Sperrlisten ab.
Voraussetzungen
Ein Berechtigungszertifikat beantragen können:
- Diensteanbieter
- Identifizierungsdiensteanbieter
- Vor-Ort-Diensteanbieter
Weitere Voraussetzungen:
-
Anforderungen an Diensteanbieter für Ihren Erwerb einer Berechtigung:
- Identität des Diensteanbieters mitteilen und nachweisen
- Schilderung des dem Antrag zugrundeliegenden Interesses an einer Berechtigung, insbesondere zur geplanten organisationsbezogenen Nutzung
- Nachweis über Maßnahmen zu Datenschutz und Sicherheit
- es dürfen keine Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung der Berechtigung vorliegen
-
Gesonderte Anforderungen an Identifizierungsdiensteanbieter:
- Zertifikat des Bundesamtes für Informationssicherheit (BSI) über die Einhaltung der Vorgaben
-
Außerdem brauchen Sie für den Betrieb einen eigenen eID-Server oder ein Dienstleistungsunternehmen als eID-Service-Provider oder
- eine geeignete Software,
- ein Lesegerät für das Vor-Ort-Auslesen und
- eine geeignete Integration der Ausweisanwendung in Ihre Website beziehungsweise Ihr Hintergrundsystem.
Fristen
Kosten
Gebühr: 115 EUR
Rücknahme oder Widerruf einer Berechtigung
Gebühr: 80 EUR
abgelehnter Antrag auf Berechtigung
Gebühr: 102 EUR
Erteilung einer Berechtigung
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
-
Antrag auf Erteilung eines Berechtigungszertifikates auf dem Personalausweisportal
Formularpaket enthält Vordrucke (PDF) für: Antrag auf Erteilung eines Berechtigungszertifikates auf dem Personalausweisportal Anlage: Anforderungen an Datenschutz und -sicherheit (§ 28 PAuswV) Anlage: Kurze Beschreibung des dem Antrag zu Grunde liegenden Interesses an einer Berechtigung nach § 21 Abs.2 Nr.2 PAuswG
-
Antrag auf Erteilung eines Berechtigungszertifikates auf dem Personalausweisportal
Formularpaket enthält Vordrucke (PDF) für: Antrag auf Erteilung eines Berechtigungszertifikates auf dem Personalausweisportal Anlage: Anforderungen an Datenschutz und -sicherheit (§ 28 PAuswV) Anlage: Kurze Beschreibung des dem Antrag zu Grunde liegenden Interesses an einer Berechtigung nach § 21 Abs.2 Nr.2 PAuswG
-
Antrag auf Erteilung eines Berechtigungszertifikates auf dem Personalausweisportal
Formularpaket enthält Vordrucke (PDF) für: Antrag auf Erteilung eines Berechtigungszertifikates auf dem Personalausweisportal Anlage: Anforderungen an Datenschutz und -sicherheit (§ 28 PAuswV) Anlage: Kurze Beschreibung des dem Antrag zu Grunde liegenden Interesses an einer Berechtigung nach § 21 Abs.2 Nr.2 PAuswG
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Antragsformular (ausgefüllt und unterschrieben)DatenschutzerklärungHandelsregisterauszug (nur für E-Business)Beschreibung des dem Antrag zu Grunde liegenden Interesses an einer BerechtigungZum Verständnis können Sie Ihren Geschäftsprozess anhand eines Flussdiagramms darstellen und dem Antrag beifügen.Falls Sie ein technisches Dienstleistungsunternehmen in Anspruch nehmen, fügen Sie bitte den Vertrag hinzu.Zertifikat des Bundesamtes für Informationssicherheit (BSI) (nur Identifizierungsdiensteanbieter) -
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Antragsformular (ausgefüllt und unterschrieben)DatenschutzerklärungHandelsregisterauszug (nur für E-Business)Beschreibung des dem Antrag zu Grunde liegenden Interesses an einer BerechtigungZum Verständnis können Sie Ihren Geschäftsprozess anhand eines Flussdiagramms darstellen und dem Antrag beifügen.Falls Sie ein technisches Dienstleistungsunternehmen in Anspruch nehmen, fügen Sie bitte den Vertrag hinzu.Zertifikat des Bundesamtes für Informationssicherheit (BSI) (nur Identifizierungsdiensteanbieter) -
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Antragsformular (ausgefüllt und unterschrieben)DatenschutzerklärungHandelsregisterauszug (nur für E-Business)Beschreibung des dem Antrag zu Grunde liegenden Interesses an einer BerechtigungZum Verständnis können Sie Ihren Geschäftsprozess anhand eines Flussdiagramms darstellen und dem Antrag beifügen.Falls Sie ein technisches Dienstleistungsunternehmen in Anspruch nehmen, fügen Sie bitte den Vertrag hinzu.Zertifikat des Bundesamtes für Informationssicherheit (BSI) (nur Identifizierungsdiensteanbieter) -
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: Antragsformular (ausgefüllt und unterschrieben)DatenschutzerklärungHandelsregisterauszug (nur für E-Business)Beschreibung des dem Antrag zu Grunde liegenden Interesses an einer BerechtigungZum Verständnis können Sie Ihren Geschäftsprozess anhand eines Flussdiagramms darstellen und dem Antrag beifügen.Falls Sie ein technisches Dienstleistungsunternehmen in Anspruch nehmen, fügen Sie bitte den Vertrag hinzu.Zertifikat des Bundesamtes für Informationssicherheit (BSI) (nur Identifizierungsdiensteanbieter)
Online Verfahren
-
Berechtigungszertifikat für Online-Ausweisfunktion online beantragen
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
Berechtigungszertifikat für Online-Ausweisfunktion online beantragen
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
Berechtigungszertifikat für Online-Ausweisfunktion online beantragen
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.
Weiterführende Links
Stand
05.01.2024, 09:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium des Innern und für Heimat (siehe BayernPortal)