Ambulante Vorsorgemaßnahme für gesetzlich Krankenversicherte; Beantragung
Eine ambulante Kur kann Ihnen helfen, drohende Krankheiten oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden. Die Vorsorgeleistung beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Bei medizinischen Vorsorgeleistungen gilt der Grundsatz: ambulant vor stationär.
Ambulante Vorsorgeleistungen
Auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die medizinische Leistung bei einer ambulanten Vorsorge. Unterkunft und Verpflegung zahlen Sie als Versicherte oder Versicherter.
Bei ambulanten medizinischen Vorsorgeleistungen handelt es sich um ärztliche und therapeutische Behandlungen, zum Beispiel Heilbäder oder Krankengymnastik, die von Therapiezentren in staatlich anerkannten Kurorten durchgeführt werden. Den Kurort und das Therapiezentrum können Sie gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt wählen. Ihre Unterkunft und Verpflegung organisieren Sie selbst.
Medizinische Notwendigkeit
Eine ambulante Vorsorgeleistung kann Ihnen Ihre Krankenkasse nur dann bewilligen, wenn Sie zuvor an Ihrem Wohnort alle Therapieangebote ausgeschöpft haben. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt muss im Antrag die Notwendigkeit der Vorsorgeleistung gegenüber Ihrer Krankenkasse begründen.
Als medizinisch notwendig kann eine Kur gelten, wenn
- sie eine drohende Erkrankung verhindern beziehungsweise ihre Verschlimmerung vermeiden kann oder
- Pflegebedürftigkeit vermieden wird oder
- einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegengewirkt werden kann.
Eine ambulante Kur sollte längstens 3 Wochen dauern. Eine Verlängerung kann nur in Betracht kommen, wenn dies aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist, um das Vorsorgeziel zu erreichen.
Voraussetzungen
- Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet Ihnen die Kur und begründet die medizinische Notwendigkeit gegenüber Ihrer Krankenkasse.
Fristen
Damit Ihre Krankenkasse den Antrag bewilligt, muss Ihre letzte ambulante Kur in der Regel mindestens 3 Jahre zurückliegen.
Bei dringender medizinischer Notwendigkeit ist auch ein kürzerer Zeitabstand möglich.
Kosten
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse bei einer ambulanten Vorsorge die Kosten für die kurärztliche Behandlung und anteilig die Kosten für die Kurmittel. Unterkunft und Verpflegung zahlen Sie. Hierzu ist ein Zuschuss der Krankenkasse möglich.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf ambulante VorsorgeleistungIn einzelnen Fällen können ärztliche Unterlagen erforderlich sein. Welche dies sind, erfahren Sie bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beziehungsweise bei Ihrer Krankenkasse. -
Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf ambulante VorsorgeleistungIn einzelnen Fällen können ärztliche Unterlagen erforderlich sein. Welche dies sind, erfahren Sie bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beziehungsweise bei Ihrer Krankenkasse. -
Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf ambulante VorsorgeleistungIn einzelnen Fällen können ärztliche Unterlagen erforderlich sein. Welche dies sind, erfahren Sie bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beziehungsweise bei Ihrer Krankenkasse. -
Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf ambulante VorsorgeleistungIn einzelnen Fällen können ärztliche Unterlagen erforderlich sein. Welche dies sind, erfahren Sie bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beziehungsweise bei Ihrer Krankenkasse.
Online Verfahren
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Medizinische Vorsorgeleistungen online beantragen
Sie können medizinische Vorsorgeleistungen online beantragen. -
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Weiterführende Links
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Stand
20.08.2023, 15:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)