Kapitalertragsteuer; Beantragung der Erstattung der Abzugsteuer auf Kapitalerträge von Investmentfonds
Ausländische Investmentfonds können sich unter bestimmten Voraussetzungen einbehaltene Kapitalertragsteuer vom Bundeszentralamt für Steuern erstatten lassen.
Ausländische Investmentfonds sind beschränkt körperschaftsteuerpflichtig.
Sie unterliegen mit ihren inländischen Beteiligungseinnahmen einem Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent. In einigen Fällen kann der Steuerabzug jedoch erstattet werden. Dafür ist ein Antrag beim Bundesamt für Steuern (BZSt) notwendig.
Die einbehaltene Kapitalertragsteuer kann auf Antrag des Investmentfonds erstattet werden, wenn
- auf nicht steuerpflichtige Kapitalerträge Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurden.
- auf steuerpflichtige Kapitalerträge zu viel Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurden.
-
Steuern abgezogen wurden, obwohl der Investmentfonds steuerbefreit ist.
Voraussetzungen
Die einbehaltene Kapitalertragsteuer kann auf Antrag des Investmentfonds erstattet werden, wenn
- auf nicht steuerpflichtige Kapitalerträge Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurden.
- auf steuerpflichtige Kapitalerträge zu viel Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurden.
- Steuern abgezogen wurden, obwohl der Investmentfonds steuerbefreit ist.
Fristen
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Antrag auf Erstattung der Abzugsteuern auf Kapitalerträge gemäß § 11 InvStG (Formular 034268)
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Antrag auf Erstattung der Abzugsteuer auf Kapitalerträge gemäß § 11 Investmentsteuergesetz
Rufen Sie das Formular-Management-System (FMS) des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf und geben in das Suchfeld die entsprechende Formularnummer ein.
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Für die Antragstellung reichen Sie ein: Antragsformular auf Erstattung der Abzugsteuer auf Kapitalerträge von Investmentfonds Erklärung der entrichtungspflichtigen Person, dass eine Erstattung nicht vorgenommen wurde und nicht vorgenommen wird.Steuerbescheinigung(en) der Kapitalerträge.Statusbescheinigung gegebenenfalls Bescheinigung über die Steuerbefreiung inländischer Anlegerinnen oder Anleger oderBefreiungsbescheinigung für vergleichbare ausländische Anlegerinnen oder Anleger gegebenenfalls Investmentanteil-Bestandsnachweis gegebenenfalls Mitteilung, dass Investmentanteile ausschließlich im Rahmen von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen erworben wurden. -
Erforderliche Unterlage/n
Für die Antragstellung reichen Sie ein: Antragsformular auf Erstattung der Abzugsteuer auf Kapitalerträge von Investmentfonds Erklärung der entrichtungspflichtigen Person, dass eine Erstattung nicht vorgenommen wurde und nicht vorgenommen wird.Steuerbescheinigung(en) der Kapitalerträge.Statusbescheinigung gegebenenfalls Bescheinigung über die Steuerbefreiung inländischer Anlegerinnen oder Anleger oderBefreiungsbescheinigung für vergleichbare ausländische Anlegerinnen oder Anleger gegebenenfalls Investmentanteil-Bestandsnachweis gegebenenfalls Mitteilung, dass Investmentanteile ausschließlich im Rahmen von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen erworben wurden. -
Erforderliche Unterlage/n
Für die Antragstellung reichen Sie ein: Antragsformular auf Erstattung der Abzugsteuer auf Kapitalerträge von Investmentfonds Erklärung der entrichtungspflichtigen Person, dass eine Erstattung nicht vorgenommen wurde und nicht vorgenommen wird.Steuerbescheinigung(en) der Kapitalerträge.Statusbescheinigung gegebenenfalls Bescheinigung über die Steuerbefreiung inländischer Anlegerinnen oder Anleger oderBefreiungsbescheinigung für vergleichbare ausländische Anlegerinnen oder Anleger gegebenenfalls Investmentanteil-Bestandsnachweis gegebenenfalls Mitteilung, dass Investmentanteile ausschließlich im Rahmen von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen erworben wurden. -
Erforderliche Unterlage/n
Für die Antragstellung reichen Sie ein: Antragsformular auf Erstattung der Abzugsteuer auf Kapitalerträge von Investmentfonds Erklärung der entrichtungspflichtigen Person, dass eine Erstattung nicht vorgenommen wurde und nicht vorgenommen wird.Steuerbescheinigung(en) der Kapitalerträge.Statusbescheinigung gegebenenfalls Bescheinigung über die Steuerbefreiung inländischer Anlegerinnen oder Anleger oderBefreiungsbescheinigung für vergleichbare ausländische Anlegerinnen oder Anleger gegebenenfalls Investmentanteil-Bestandsnachweis gegebenenfalls Mitteilung, dass Investmentanteile ausschließlich im Rahmen von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen erworben wurden.
Weiterführende Links
Stand
22.08.2024, 06:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)