Kapitalertragsteuer; Meldung der Freistellungsbeträge

Wenn Sie in Deutschland zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichtet sind, müssen Sie bestimmte Daten übermitteln.

Die Freistellungsbeträge sind Kapitalerträge, die aufgrund eines Freistellungsauftrages (FSA) oder einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NVB) vom Steuerabzug ausgenommen sind. Die Meldung enthält nur Informationen darüber, wieviel Kapitalerträge tatsächlich freigestellt wurden. Aus der Meldung kann nicht abgeleitet werden, wie sich die Freistellungsaufträge bei den verschiedenen Kreditinstituten verteilen.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bereitet die eingehenden Daten auf und kann diese den Landesfinanzverwaltungen und den Sozialleistungsträgern zur Verfügung stellen.

Sie müssen die Freistellungsbeträge elektronisch im BZSt-Online-Portal (BOP) melden.

Voraussetzungen

Zur Meldung der Freistellungsbeträge verpflichtet sind unter anderem:

  • alle Unternehmen, die zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichtet sind und Freistellungsaufträge oder Nichtveranlagungsbescheinigungen annehmen

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie besitzen eine Zulassungsnummer zum Kontrollverfahren Freistellungsaufträge (FSAK)
  • Sie sind im BZSt-Online-Portal (BOP) registriert und besitzen ein BOP-Zertifikat

Fristen

gesetzliche Meldefrist: bis Ende Februar des Folgejahres

Kosten

kostenlos

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Unterlagen

Online Verfahren

  • BZSt-Online-Portal (BOP)
    Das BZSt-Online-Portal bietet Formulare, Profile, Massendaten für Privatpersonen, Unternehmen und deren Stellvertretung, Steuerberatung, Banken und Versicherungen sowie Angehörige der Verwaltung.
  • BZSt-Online-Portal (BOP)
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  • BZSt-Online-Portal (BOP)
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Weiterführende Links

Stand

22.08.2024, 07:08 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

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Fax

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Webseite

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