Infrastrukturatlas; Beantragung der Einsicht

Wenn Sie sich an einem Projekt zum Ausbau öffentlicher Versorgungsnetze beteiligen, können Sie auf Antrag den Infrastrukturatlas (ISA) einsehen und so Informationen zu Netzinfrastrukturen in einem Gebiet erhalten, um eine Mitnutzung vorzubereiten.

Der Infrastrukturatlas (ISA) als Teil des Gigabit-Grundbuchs ist ein zentrales Informations- und Planungstool für den Breitbandausbau in Deutschland. Er zeigt eine Übersicht für erste Planungsstufen von Breitbandausbauprojekten und dient der Vorbereitung von konkreten Mitnutzungsansprüchen im fortgeschrittenen Planungsprozess.

Der ISA enthält die Infrastrukturdaten von mehreren 1.000 Netzbetreibern und stellt diese berechtigten Unternehmen, aber auch Bund, Ländern, Kreisen und Kommunen im Rahmen des Breitbandausbaus zur Verfügung. Die Geodaten, also beispielsweise der Verlauf von Glasfaserleitungen, werden im ISA auf digitalen Landkarten abgebildet.

Sie können den Infrastrukturatlas einsehen, wenn Sie

  • sich an einem konkreten Projekt zum Ausbau öffentlicher Versorgungsnetze beteiligen oder
  • Einsicht zu allgemeinen Planungs- und Förderzwecken benötigen.

Außerdem müssen Sie einer der folgenden Gruppen angehören:

  • Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Versorgungsnetze sowie deren Auftragnehmerin oder Auftragnehmer im Rahmen konkreter Ausbauvorhaben an öffentlichen Versorgungsnetzen. Dazu können beispielsweise Telekommunikationsanbieter, aber auch Energie- und Wasserversorger gehören.
  • Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Landkreise, Kommunen) sowie deren Auftragnehmer im Rahmen von allgemeinen Planungs- und Förderzwecken
  • das Bundesministerium für Digates und Verkehr (BMDV)
  • sonstige am Ausbau von öffentlichen Versorgungsnetzen Beteiligte

Die Einsicht ist nur auf Antrag möglich. Sie ist zeitlich befristet und beschränkt sich auf das zur Planung benötigte Gebiet.

Voraussetzungen

  • Sie sind am Ausbau von öffentlichen Versorgungsnetzen beteiligt und
  • schaffen mit dem Ausbauvorhaben Einrichtungen, die zu Telekommunikationszwecken genutzt werden können.
  • oder: Sie gehören einer Gebietskörperschaft an und
  • benötigen für allgemeine Planungs- und Förderzwecke oder zur Erfüllung von Aufgaben nach dem TKG Einsicht in den ISA.

Fristen

Es gibt keine Frist. 

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.verwaltungsgerichtliche Klage
     

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    ProjektbeschreibungAuftragnehmerin und Auftragnehmer benötigen einen Nachweis der Beauftragung (Kopie)
     
  • Erforderliche Unterlage/n
    ProjektbeschreibungAuftragnehmerin und Auftragnehmer benötigen einen Nachweis der Beauftragung (Kopie)
     
  • Erforderliche Unterlage/n
    ProjektbeschreibungAuftragnehmerin und Auftragnehmer benötigen einen Nachweis der Beauftragung (Kopie)
     
  • Erforderliche Unterlage/n
    ProjektbeschreibungAuftragnehmerin und Auftragnehmer benötigen einen Nachweis der Beauftragung (Kopie)
     

Online Verfahren

  • Infrastrukturatlas - ISA-Portal
    Das ISA-Portal bündelt alle Informationen und Dienstleistungen rund um den Infrastrukturatlas (ISA). Er ist als Informations- und Planungstool für den Gigabitausbau ein wichtiger Baustein des Gigabit-Grundbuchs-
  • Infrastrukturatlas - ISA-Portal
    Das ISA-Portal bündelt alle Informationen und Dienstleistungen rund um den Infrastrukturatlas (ISA). Er ist als Informations- und Planungstool für den Gigabitausbau ein wichtiger Baustein des Gigabit-Grundbuchs-
  • Infrastrukturatlas - ISA-Portal
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Stand

30.07.2023, 08:07 Uhr

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