Bergbau; Anzeige der Bestellung einer verantwortlichen Person
Online Verfahren
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Anzeige von verantwortlichen Personen nach § 60 Abs. 2 BBergG
Sie können die Aufsichtsperson (verantwortliche Personen), die zur Erfüllung der Pflichten, die sich aus bergrechtlichen Vorschriften ergeben, zur Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes bestellt wurde, online anzeigen. -
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Stand
30.07.2024, 07:07 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Regierung von Oberfranken