Grundbuch; Abschrift und Ausdruck

Online Verfahren

  • Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdrucks
    Sie können bei Vorliegen eines berechtigten Interesses vom Grundbuchamt die Erteilung eines Ausdrucks aus dem Grundbuch online beantragen. Wenn Sie dies wünschen, kann die Abschrift vom Grundbuchamt beglaubigt werden. Sie erhalten dann einen amtlichen Ausdruck.
  • Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdrucks
    Sie können bei Vorliegen eines berechtigten Interesses vom Grundbuchamt die Erteilung eines Ausdrucks aus dem Grundbuch online beantragen. Wenn Sie dies wünschen, kann die Abschrift vom Grundbuchamt beglaubigt werden. Sie erhalten dann einen amtlichen Ausdruck.
  • Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdrucks
    Sie können bei Vorliegen eines berechtigten Interesses vom Grundbuchamt die Erteilung eines Ausdrucks aus dem Grundbuch online beantragen. Wenn Sie dies wünschen, kann die Abschrift vom Grundbuchamt beglaubigt werden. Sie erhalten dann einen amtlichen Ausdruck.

Stand

30.07.2024, 07:07 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Amtsgericht Aschaffenburg

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