LIFE-Programm; Beantragung einer Förderung

Das LIFE-Programm ist das Finanzierungsinstrument der EU für die Umwelt.

Die EU fördert mit dem seit 1992 bestehenden LIFE-Programm (L' Instrument Financier pour l'Environnement) Maßnahmen im Umweltbereich. Das LIFE-Programm soll zu einer nachhaltigen Entwicklung und zur Erreichung der Ziele und Einzelziele der Strategie Europa 2020 und der einschlägigen Umwelt- und Klimastrategien und -pläne der Union beitragen.

Es gliedert sich in die Bereiche „Umwelt“ und „Klimapolitik“ mit insgesamt vier Teilprogrammen:

Der Bereich "Umwelt" umfasst zwei Teilprogramme:

  • Natur und Biodiversität;
  • Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität.

Der Bereich "Klimapolitik" umfasst zwei Teilprogramme

  • Klimaschutz und Klimaanpassung;
  • Energiewende.

Mittelempfänger

Öffentliche und/oder private Stellen, Akteure und Einrichtungen können Finanzmittel aus dem LIFE-Programm erhalten.

Rechtsgrundlagen

Online Verfahren

  • LIFE Calls for proposals 2024
    Die Finanzmittel aus dem LIFE-Programm müssen über ein Online-Verfahren beantragt werden. Es ist eine vorherige Registrierung und Anmeldung erforderlich.
  • LIFE Calls for proposals 2024
    Die Finanzmittel aus dem LIFE-Programm müssen über ein Online-Verfahren beantragt werden. Es ist eine vorherige Registrierung und Anmeldung erforderlich.
  • LIFE Calls for proposals 2024
    Die Finanzmittel aus dem LIFE-Programm müssen über ein Online-Verfahren beantragt werden. Es ist eine vorherige Registrierung und Anmeldung erforderlich.

Weiterführende Links

Stand

20.01.2025, 14:01 Uhr

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