Abzugsteuer; Beantragung einer Entlastung

Wenn Sie eine Entlastung von der deutschen Abzugsteuer erhalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag stellen.

Inländische Einkünfte von ausländischen Künstlerinnen und Künstlern, Sportlerinnen und Sportlern, Lizenzgeberinnen und Lizenzgebern und Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräten unterliegen der beschränkten Steuerpflicht. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) besteuert diese Einkünfte in einem Steuerabzugsverfahren.

Sie können beim BZSt einen Antrag auf Entlastung von der deutschen Abzugsteuer stellen. Ausländische Steuerpflichtige werden vom deutschen Steuerabzug entlastet, indem

  • bereits gezahlte Steuern zurückerstattet werden oder
  • mit einer Freistellungsbescheinigung zukünftig der Steuerabzug ganz oder teilweise entfällt.

In Deutschland beschränkt steuerpflichtig sind:

  • Natürliche Personen, wenn sie in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und sie deutsche Einkünfte erzielen.
  • Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, wenn sie in Deutschland weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz haben und sie deutsche Einkünfte erzielen.

Eine Entlastung vom deutschen Steuerabzug kann nur erfolgen, wenn es zwischen Deutschland und Ihrem Ansässigkeitsstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gibt.

Wenn es kein DBA gibt, können Sie eine etwaige Doppelbesteuerung allenfalls durch entsprechende nationale Regelungen im Ansässigkeitsstaat vermeiden.

Anträge auf Entlastung vom Steuerabzug werden vom BZSt bearbeitet.

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • ausländische Künstlerinnen und Künstler
  • ausländische Sportlerinnen und Sportler
  • ausländische Lizenzgeberinnen und Lizenzgeber
  • ausländische Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräte

Weitere Voraussetzungen:

  • bei Erstattung: Abführung der Abzugsteuer

Zwischen Deutschland und dem Ansässigkeitsstaat muss ein Doppelbesteuerungsabkommen existieren.

Fristen

für Erstattungsanträge: innerhalb von 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die Vergütungen bezogen wurden beziehungsweise nicht vor Ablauf 1 Jahres nach Entrichtung der Steuerabzugsbeträge

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Einspruch Finanzgerichtliche Klage (Finanzgericht Köln)
     

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: AnsässigkeitsbescheinigungVertragskopiebei Bevollmächtigung: Vertretungsvollmachtin Erstattungsfällen: die durch die vergütungsschuldige Person ausgestellte Steuerbescheinigungin Erstattungsfällen, in denen die Auszahlung an eine andere Person als die Vergütungsgläubigerin oder den Vergütungsgläubiger beziehungsweise die antragsstellende Person gewünscht ist: eine von der Vergütungsgläubigerin oder vom Vergütungsgläubiger erteilte Inkassovollmacht im Original Wenn Sie für eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse einen Antrag stellen, müssen Sie zudem folgende Unterlagen beifügen: HandelsregisterauszugOrganigramm (mit Angaben der prozentualen Beteiligungsverhältnisse) Weitere zur Prüfung erforderliche Unterlagen fordert das BZSt bei Bedarf an.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: AnsässigkeitsbescheinigungVertragskopiebei Bevollmächtigung: Vertretungsvollmachtin Erstattungsfällen: die durch die vergütungsschuldige Person ausgestellte Steuerbescheinigungin Erstattungsfällen, in denen die Auszahlung an eine andere Person als die Vergütungsgläubigerin oder den Vergütungsgläubiger beziehungsweise die antragsstellende Person gewünscht ist: eine von der Vergütungsgläubigerin oder vom Vergütungsgläubiger erteilte Inkassovollmacht im Original Wenn Sie für eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse einen Antrag stellen, müssen Sie zudem folgende Unterlagen beifügen: HandelsregisterauszugOrganigramm (mit Angaben der prozentualen Beteiligungsverhältnisse) Weitere zur Prüfung erforderliche Unterlagen fordert das BZSt bei Bedarf an.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: AnsässigkeitsbescheinigungVertragskopiebei Bevollmächtigung: Vertretungsvollmachtin Erstattungsfällen: die durch die vergütungsschuldige Person ausgestellte Steuerbescheinigungin Erstattungsfällen, in denen die Auszahlung an eine andere Person als die Vergütungsgläubigerin oder den Vergütungsgläubiger beziehungsweise die antragsstellende Person gewünscht ist: eine von der Vergütungsgläubigerin oder vom Vergütungsgläubiger erteilte Inkassovollmacht im Original Wenn Sie für eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse einen Antrag stellen, müssen Sie zudem folgende Unterlagen beifügen: HandelsregisterauszugOrganigramm (mit Angaben der prozentualen Beteiligungsverhältnisse) Weitere zur Prüfung erforderliche Unterlagen fordert das BZSt bei Bedarf an.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: AnsässigkeitsbescheinigungVertragskopiebei Bevollmächtigung: Vertretungsvollmachtin Erstattungsfällen: die durch die vergütungsschuldige Person ausgestellte Steuerbescheinigungin Erstattungsfällen, in denen die Auszahlung an eine andere Person als die Vergütungsgläubigerin oder den Vergütungsgläubiger beziehungsweise die antragsstellende Person gewünscht ist: eine von der Vergütungsgläubigerin oder vom Vergütungsgläubiger erteilte Inkassovollmacht im Original Wenn Sie für eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse einen Antrag stellen, müssen Sie zudem folgende Unterlagen beifügen: HandelsregisterauszugOrganigramm (mit Angaben der prozentualen Beteiligungsverhältnisse) Weitere zur Prüfung erforderliche Unterlagen fordert das BZSt bei Bedarf an.

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Stand

20.08.2024, 19:08 Uhr

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