Abzugsteuer; Beantragung einer Entlastung
Wenn Sie eine Entlastung von der deutschen Abzugsteuer erhalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag stellen.
Inländische Einkünfte von ausländischen Künstlerinnen und Künstlern, Sportlerinnen und Sportlern, Lizenzgeberinnen und Lizenzgebern und Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräten unterliegen der beschränkten Steuerpflicht. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) besteuert diese Einkünfte in einem Steuerabzugsverfahren.
Sie können beim BZSt einen Antrag auf Entlastung von der deutschen Abzugsteuer stellen. Ausländische Steuerpflichtige werden vom deutschen Steuerabzug entlastet, indem
- bereits gezahlte Steuern zurückerstattet werden oder
- mit einer Freistellungsbescheinigung zukünftig der Steuerabzug ganz oder teilweise entfällt.
In Deutschland beschränkt steuerpflichtig sind:
- Natürliche Personen, wenn sie in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und sie deutsche Einkünfte erzielen.
- Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, wenn sie in Deutschland weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz haben und sie deutsche Einkünfte erzielen.
Eine Entlastung vom deutschen Steuerabzug kann nur erfolgen, wenn es zwischen Deutschland und Ihrem Ansässigkeitsstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gibt.
Wenn es kein DBA gibt, können Sie eine etwaige Doppelbesteuerung allenfalls durch entsprechende nationale Regelungen im Ansässigkeitsstaat vermeiden.
Anträge auf Entlastung vom Steuerabzug werden vom BZSt bearbeitet.
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
- ausländische Künstlerinnen und Künstler
- ausländische Sportlerinnen und Sportler
- ausländische Lizenzgeberinnen und Lizenzgeber
- ausländische Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräte
Weitere Voraussetzungen:
- bei Erstattung: Abführung der Abzugsteuer
Zwischen Deutschland und dem Ansässigkeitsstaat muss ein Doppelbesteuerungsabkommen existieren.
Fristen
für Erstattungsanträge: innerhalb von 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die Vergütungen bezogen wurden beziehungsweise nicht vor Ablauf 1 Jahres nach Entrichtung der Steuerabzugsbeträge
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Formulare zur Doppelbesteuerung
- Formulare zur Antragssteuer
- Vollmacht in Steuersachen gemäß §§ 80, 123 Abgabenordnung (AO)/Power of Attorney for Tax Matters in accordance with §§80, 123 of the German Fiscal Code (AO)
- Antrag nach § 50c EStG auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung und/oder Erstattung von Abzugsteuer für Lizenzgebühren und ähnliche Vergütungen aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und (Staat)
- Application according to Section 50c German Income Tax Act (ITA) for a certificate of exemption and/or refund of withholding tax for remuneration from performance checks (participation at equestrian events) in Germany on the basis of the double taxation agreement between the Federal Republic of Germany and (state)
- Antrag auf Freistellung und/oder Erstattung deutscher Abzugsteuer gemäß § 50a EStG nach dem deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 11. August 1971
- Antrag nach § 50c EStG in Verbindung mit § 50g EStG auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung und/oder Erstattung von Abzugsteuer für Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 2003/49/EG des Rates der Europäischen Union vom 3. Juni 2003
- Application according to Section 50c of the German Income Tax Act (ITA) for a certificate of exemption and/or refund of withholding tax for royalties and similar remuneration on the basis of the double taxation agreement between the Federal Republic of Germany and the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland
- Application according to Section 50c German Income Tax Act (ITA) for a certificate of exemption and/or refund of withholding tax for an artistic, sporting or similar performance in Germany on the basis of the double taxation agreement between the Federal Republic of Germany and the United States of America
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: AnsässigkeitsbescheinigungVertragskopiebei Bevollmächtigung: Vertretungsvollmachtin Erstattungsfällen: die durch die vergütungsschuldige Person ausgestellte Steuerbescheinigungin Erstattungsfällen, in denen die Auszahlung an eine andere Person als die Vergütungsgläubigerin oder den Vergütungsgläubiger beziehungsweise die antragsstellende Person gewünscht ist: eine von der Vergütungsgläubigerin oder vom Vergütungsgläubiger erteilte Inkassovollmacht im Original Wenn Sie für eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse einen Antrag stellen, müssen Sie zudem folgende Unterlagen beifügen: HandelsregisterauszugOrganigramm (mit Angaben der prozentualen Beteiligungsverhältnisse) Weitere zur Prüfung erforderliche Unterlagen fordert das BZSt bei Bedarf an. -
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: AnsässigkeitsbescheinigungVertragskopiebei Bevollmächtigung: Vertretungsvollmachtin Erstattungsfällen: die durch die vergütungsschuldige Person ausgestellte Steuerbescheinigungin Erstattungsfällen, in denen die Auszahlung an eine andere Person als die Vergütungsgläubigerin oder den Vergütungsgläubiger beziehungsweise die antragsstellende Person gewünscht ist: eine von der Vergütungsgläubigerin oder vom Vergütungsgläubiger erteilte Inkassovollmacht im Original Wenn Sie für eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse einen Antrag stellen, müssen Sie zudem folgende Unterlagen beifügen: HandelsregisterauszugOrganigramm (mit Angaben der prozentualen Beteiligungsverhältnisse) Weitere zur Prüfung erforderliche Unterlagen fordert das BZSt bei Bedarf an. -
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: AnsässigkeitsbescheinigungVertragskopiebei Bevollmächtigung: Vertretungsvollmachtin Erstattungsfällen: die durch die vergütungsschuldige Person ausgestellte Steuerbescheinigungin Erstattungsfällen, in denen die Auszahlung an eine andere Person als die Vergütungsgläubigerin oder den Vergütungsgläubiger beziehungsweise die antragsstellende Person gewünscht ist: eine von der Vergütungsgläubigerin oder vom Vergütungsgläubiger erteilte Inkassovollmacht im Original Wenn Sie für eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse einen Antrag stellen, müssen Sie zudem folgende Unterlagen beifügen: HandelsregisterauszugOrganigramm (mit Angaben der prozentualen Beteiligungsverhältnisse) Weitere zur Prüfung erforderliche Unterlagen fordert das BZSt bei Bedarf an. -
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: AnsässigkeitsbescheinigungVertragskopiebei Bevollmächtigung: Vertretungsvollmachtin Erstattungsfällen: die durch die vergütungsschuldige Person ausgestellte Steuerbescheinigungin Erstattungsfällen, in denen die Auszahlung an eine andere Person als die Vergütungsgläubigerin oder den Vergütungsgläubiger beziehungsweise die antragsstellende Person gewünscht ist: eine von der Vergütungsgläubigerin oder vom Vergütungsgläubiger erteilte Inkassovollmacht im Original Wenn Sie für eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse einen Antrag stellen, müssen Sie zudem folgende Unterlagen beifügen: HandelsregisterauszugOrganigramm (mit Angaben der prozentualen Beteiligungsverhältnisse) Weitere zur Prüfung erforderliche Unterlagen fordert das BZSt bei Bedarf an.
Online Verfahren
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BZSt-Online-Portal (BOP) - Antrag auf Entlastung vom deutschen Steuerabzug gemäß § 50c EStG
Das BZSt-Online-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag online zu übermitteln. -
BZSt-Online-Portal (BOP) - Antrag auf Entlastung vom deutschen Steuerabzug gemäß § 50c EStG
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Das BZSt-Online-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag online zu übermitteln.
Weiterführende Links
Stand
20.08.2024, 19:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)