Bürgergeld; Beantragung für einmalige Leistungen

Umzug, Schwangerschaft, Geburt: Wenn Ihnen für bestimmte Situationen in Ihrem Leben das Geld fehlt, können Sie einmalige Leistungen beantragen.

Wenn Ihnen kein oder nur ein geringes Einkommen oder Vermögen zur Verfügung steht, können Sie in besonderen Situationen Bürgergeld für einmalige Leistungen beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie bislang Geld vom Jobcenter bekommen oder nicht. Situationen, in denen Sie unter Umständen einen Anspruch auf einmalige Leistungen haben, sind zum Beispiel, wenn:

  • Sie ein Kind erwarten und daher neue Ausstattung und Kleidung benötigen.
  • Sie erstmals Möbel oder Haushaltsgeräte benötigen oder nach einer Scheidung oder Trennung neu anschaffen müssen.
  • Sie orthopädische Schuhe benötigen oder reparieren lassen müssen.
  • Sie therapeutische Geräte oder Ausstattung reparieren lassen müssen.

In diesen und weiteren Fällen können Sie entweder eine Geld- oder Sachleistung, wie zum Beispiel Gutscheine, vom Jobcenter beantragen.

Wenden Sie sich an Ihr regional zuständiges Jobcenter, bevor Sie einen Antrag stellen. In vielen Fällen verwendet das Jobcenter ein eigenes Antragsformular, manchmal genügt auch ein formloser Antrag mit einer Begründung. Die Höhe der einmaligen Leistungen kann regional unterschiedlich ausfallen.

Voraussetzungen

  • Sie sind erwerbsfähig.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt momentan und auch in den nächsten 6 Monaten wahrscheinlich nicht finanziell decken.

Fristen

Stellen Sie den Antrag, bevor Sie die Anschaffungen tätigen, da einmalige Leistungen nur erbracht werden, wenn der Bedarf noch nicht gedeckt ist.

Kosten

Sie haben keine Kosten zu tragen, wenn Sie ein Konto besitzen.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • WiderspruchEilverfahren vor dem SozialgerichtKlage vor dem Sozialgericht

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Personalausweis oder ReisepassEinkommensnachweise gegebenenfalls: Nachweis über VermögenMietvertrag, Mietzahlungsnachweise oder HausbelastungenMutterpass oder ärztliche Bescheinigung über den EntbindungsterminRezeptKostenvoranschläge Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen Jobcenter, welche Unterlagen Sie für Ihren Fall einreichen müssen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Personalausweis oder ReisepassEinkommensnachweise gegebenenfalls: Nachweis über VermögenMietvertrag, Mietzahlungsnachweise oder HausbelastungenMutterpass oder ärztliche Bescheinigung über den EntbindungsterminRezeptKostenvoranschläge Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen Jobcenter, welche Unterlagen Sie für Ihren Fall einreichen müssen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Personalausweis oder ReisepassEinkommensnachweise gegebenenfalls: Nachweis über VermögenMietvertrag, Mietzahlungsnachweise oder HausbelastungenMutterpass oder ärztliche Bescheinigung über den EntbindungsterminRezeptKostenvoranschläge Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen Jobcenter, welche Unterlagen Sie für Ihren Fall einreichen müssen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Personalausweis oder ReisepassEinkommensnachweise gegebenenfalls: Nachweis über VermögenMietvertrag, Mietzahlungsnachweise oder HausbelastungenMutterpass oder ärztliche Bescheinigung über den EntbindungsterminRezeptKostenvoranschläge Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen Jobcenter, welche Unterlagen Sie für Ihren Fall einreichen müssen.

Weiterführende Links

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Stand

09.03.2026, 22:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Jobcenter Landkreis Aschaffenburg

Hausanschrift

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63741 Aschaffenburg

Postanschrift

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+49 6021 390-850

Fax

+49 6021 390-899

Webseite

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/jobcenter/jobcenter-landkreis-aschaffenburg-aschaffenburg.html

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