Flüchtlings- und Integrationsberatung, Migrationsberatung; Inanspruchnahme

Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie dauerhaft bleibeberechtigte Menschen mit Migrationshintergrund können sich professionell und bedarfsspezifisch beraten lassen.

Die vom Freistaat Bayern geförderten Flüchtlings- und Integrationsberaterinnen und -berater ermöglichen neu zugewanderten, bleibeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund sowie Asylbewerberinnen und -bewerbern ein professionelles, bedarfsabhängiges und zielgruppenspezifisches Beratungsangebot. Unterstützung und Beratung für erwachsene Zuwanderer ermöglicht auch die Migrationsberatung des Bundes.

Voraussetzungen

Sie möchten ein Beratungsangebot in Anspruch nehmen.

Fristen

keine

Kosten

keine

Weiterführende Links

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Stand

02.01.2024, 13:01 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

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