Zentrales Fahrerlaubnisregister; Beantragung einer Eigenauskunft

Eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister zu Ihrer Person können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) online oder per Post beantragen.

Das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER) erfasst alle seit dem 01. Januar 1999 in Deutschland ausgestellten Führerscheine mit den einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E und die nationalen Fahrerlaubnisklassen.

Das Zentrale Fahrerlaubnisregister speichert 

  • in Deutschland erteilte Fahrerlaubnisse nach den europäischen einheitlichen Klassen A bis E und den nationalen deutschen Klassen M, L, S und T (bis 19. Januar 2013) sowie L und T (ab 19. Januar 2013) 
  • bei Fahranfängerinnen und Fahranfängern zusätzlich die Probezeit 
  • Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung 
  • Dienstfahrerlaubnisse von Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr 
  • Fahrlehrerlaubnisse und Dienstfahrlehrerlaubnisse von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern 
  • Zivile sowie dienstliche Berechtigungen von Kraftfahrsachverständigen, Prüferinnen und Prüfern sowie Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren 

Die Fahrerlaubnisbehörde meldet die Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt nach der Erteilung der Fahrerlaubnis. Im Zentralen Fahrerlaubnisregister werden die fahrerlaubnisrelevanten Daten gespeichert, nicht jedoch die Anschrift. Fahrerlaubnisrelevante Daten sind zum Beispiel:

  • Personendaten
  • Fahrerlaubnis- und Führerscheinnummer
  • zuständige Behörde
  • Fahrerlaubnisklassen
  • Auflagen
  • Beschränkungen

Sie können mit Hilfe der Online-Registerauskunft eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister erhalten. Alternativ können Sie die Auskunft per Post bekommen.

Eine Online-Registerauskunft kann nur generiert werden, wenn die Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister und die vorliegenden Personendaten identisch sind. Alternativ erfolgt eine manuelle Nachbearbeitung und Sie erhalten die Auskunft über den von Ihnen gewählten Kommunikationskanal.
 

Voraussetzungen

Die Auskunft können Sie ohne weitere Voraussetzungen erhalten.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Bei der Online-Registerauskunft handelt es sich um keinen Verwaltungsakt, deshalb sind keine Rechtsbehelfe notwendig.

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Wenn Sie eine Auskunft über Eintragungen zu Ihrer Person im ZFER per Post beantragen möchten: Antrag auf Auskunft aus dem ZFERKopie der Vorder- und Rückseite Ihres gültigen Personalausweises, Reisepasses oder Aufenthaltstitelsalternativ: amtlich beglaubigte Unterschrift
  • Erforderliche Unterlage/n
    Wenn Sie eine Auskunft über Eintragungen zu Ihrer Person im ZFER per Post beantragen möchten: Antrag auf Auskunft aus dem ZFERKopie der Vorder- und Rückseite Ihres gültigen Personalausweises, Reisepasses oder Aufenthaltstitelsalternativ: amtlich beglaubigte Unterschrift
  • Erforderliche Unterlage/n
    Wenn Sie eine Auskunft über Eintragungen zu Ihrer Person im ZFER per Post beantragen möchten: Antrag auf Auskunft aus dem ZFERKopie der Vorder- und Rückseite Ihres gültigen Personalausweises, Reisepasses oder Aufenthaltstitelsalternativ: amtlich beglaubigte Unterschrift
  • Erforderliche Unterlage/n
    Wenn Sie eine Auskunft über Eintragungen zu Ihrer Person im ZFER per Post beantragen möchten: Antrag auf Auskunft aus dem ZFERKopie der Vorder- und Rückseite Ihres gültigen Personalausweises, Reisepasses oder Aufenthaltstitelsalternativ: amtlich beglaubigte Unterschrift

Online Verfahren

  • Online-Registerauskunft des KBA
    Das Zentrale Fahrerlaubnisregister erfasst alle seit dem 01. Januar 1999 ausgestellten Führerscheine mit den einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E.
  • Online-Registerauskunft des KBA
    Das Zentrale Fahrerlaubnisregister erfasst alle seit dem 01. Januar 1999 ausgestellten Führerscheine mit den einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E.
  • Online-Registerauskunft des KBA
    Das Zentrale Fahrerlaubnisregister erfasst alle seit dem 01. Januar 1999 ausgestellten Führerscheine mit den einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E.

Weiterführende Links

Stand

05.01.2024, 09:01 Uhr

Redaktionell verantwortlich

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Zuständigkeit

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Fax

+49 461 316-1650

E-Mail Adresse

kba@kba.de

Webseite

http://www.kba.de

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