Rufzeichen für Luftfunkstellen; Beantragung einer Aircraft Station Licence
Wenn Sie am Flug- und Flugnavigationsfunk teilnehmen wollen, teilt Ihnen die BNetzA das Rufzeichen mit der Aircraft Station Licence auf Antrag zu. Darüber hinaus müssen Sie Änderungen, zum Beispiel die Halteradresse oder der funktechnischen Ausrüstung, mitteilen.
Zur Kommunikation und Navigation nutzen Flugzeuge und Ballons die Frequenzen des Flug- und Flugnavigationsfunks. Die Bundesnetzagentur verwaltet die entsprechenden Frequenzbereiche. Wenn Sie am Flug- und Flugnavigationsfunk teilnehmen wollen, benötigen Sie ein Rufzeichen für die Luftfunkstelle Ihres Luftfahrzeuges.
Das Rufzeichen wird Ihnen auf Antrag in Form einer Aircraft Station Licence von der Bundesnetzagentur zugeteilt.
Sie müssen einen Antrag stellen, wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Luftfahrzeuges mit Luftfunkstelle werden. Ein Luftfahrzeug ist zum Beispiel ein Flugzeug oder ein Ballon.
Wenn Sie bereits eine Aircraft Station Licence haben und sich folgende Änderungen ergeben, müssen Sie einen Änderungsantrag stellen:
- Änderungen an der Funkausrüstung des Luftfahrzeuges
- Änderungen Ihres Namens
- Änderungen der ladungsfähigen Anschrift
- Änderungen des Empfangsbevollmächtigten im Inland
Voraussetzungen
- Sie werden Eigentümerin oder Eigentümer eines Luftfahrzeuges.
- Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer eines Luftfahrzeuges und Ihr Name, Ihre ladungsfähige Anschrift hat sich geändert oder Sie haben Änderungen an der Funkausrüstung vorgenommen.
- Die oder der Empfangsbevollmächtigte im Inland hat sich geändert.
Fristen
Es gibt für Sie keine Fristen.
Kosten
Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der besonderen Gebührenverordnung Bundesnetzagentur (BNetzA - BNetzAB-GebV) in der jeweils geltenden Fassung.
Wenn Sie eine Frequenzzuteilung zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung erhalten haben, müssen Sie neben der einmaligen Zuteilungsgebühr jährliche Beiträge entrichten. Deren Höhe bemisst sich u.a. nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBei-trV) in der jeweils geltenden Fassung.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Gegebenenfalls müssen Sie während des Antragsverfahrens Nachweise darüber erbringen, dass Ihre Funkgeräte zugelassen sind, beziehungsweise dass die Funkausrüstung bestimmten technischen Standards entspricht. -
Erforderliche Unterlage/n
Gegebenenfalls müssen Sie während des Antragsverfahrens Nachweise darüber erbringen, dass Ihre Funkgeräte zugelassen sind, beziehungsweise dass die Funkausrüstung bestimmten technischen Standards entspricht. -
Erforderliche Unterlage/n
Gegebenenfalls müssen Sie während des Antragsverfahrens Nachweise darüber erbringen, dass Ihre Funkgeräte zugelassen sind, beziehungsweise dass die Funkausrüstung bestimmten technischen Standards entspricht. -
Erforderliche Unterlage/n
Gegebenenfalls müssen Sie während des Antragsverfahrens Nachweise darüber erbringen, dass Ihre Funkgeräte zugelassen sind, beziehungsweise dass die Funkausrüstung bestimmten technischen Standards entspricht.
Online Verfahren
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Nummernzuteilung Flugfunk - Rufzeichen für Luftfunkstellen (Aircraft Station Licence) beantragen
Sie können ein Rufzeichen für Luftfunkstellen (Aircraft Station Licence) online beantragen. -
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Nummernzuteilung Flugfunk - Rufzeichen für Luftfunkstellen (Aircraft Station Licence) beantragen
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Weiterführende Links
Stand
27.06.2023, 08:06 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)