Abfindung in der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 40 Prozent
Wenn Ihre Erwerbsfähigkeit um 40 Prozent oder mehr gemindert ist, können Sie anstelle der Unfallrente auf Antrag eine Geldsumme als Abfindung für einen Zeitraum von 10 Jahren erhalten
Ist Ihre Erwerbsfähigkeit um 40 Prozent oder mehr gemindert, können Sie eine auf höchstens 10 Jahre beschränkte Abfindung beantragen.
Das gleiche gilt, wenn Sie Anspruch auf mehrere Renten haben, die zusammen 40 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit erreichen oder übersteigen.
Als Abfindung wird Ihnen das 9-fache des der Abfindung zugrunde liegenden Jahresbetrags der Rente gezahlt. Der nicht abgefundene Teil der Rente wird weiterhin monatlich ausgezahlt. Nach Ablauf der 10 Jahre wird Ihnen dann wieder die gesamte Rente in monatlichen Teilbeträgen gezahlt.
Verschlimmert sich Ihr Gesundheitszustand nach Gewährung einer Abfindung, lebt auf Antrag Ihr Anspruch auf Rente in vollem Umfang wieder auf. Die gezahlte Abfindungssumme wird auf Ihre Rente angerechnet.
Voraussetzungen
Sie haben Anspruch auf eine Rentenabfindung, wenn:
- Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben
- Sie entweder eine Rente auf unbestimmte Zeit nach einer Minderung Ihrer Erwerbsfähigkeit ab 40 Prozent beziehen
- oder Sie mehrere Renten beziehen, die zusammen 40 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit erreichen oder übersteigen
- nicht zu erwarten ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit innerhalb des Abfindungszeitraums wesentlich sinkt
- Ihnen ohne die Rente genug zum Leben bleibt
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Kosten
Für Sie fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine Unterlagen einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine Unterlagen einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine Unterlagen einreichen. -
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Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Online Verfahren
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Abfindung einer Unfallversichertenrente bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 40 Prozent online beantragen
Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen. -
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Weiterführende Links
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Stand
09.03.2025, 19:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)