Familienplanung; Beantragung einer kommunalen Förderung

Kommunen können finanzielle Hilfen für die Familienplanung gewähren (z. B. aus dem Familienplanungsfonds).

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen erhalten Sie ggf. beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt oder - soweit sie von der Behörde erfasst wurden - nachfolgend.

Verwandte Leistungen

Stand

15.11.2024, 11:11 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Landratsamt Aschaffenburg

Hausanschrift

Bayernstraße 18
63739 Aschaffenburg

Telefon

+49 6021 394-0

Fax

+49 6021 394-999

E-Mail Adresse

poststelle@lra-ab.bayern.de

Webseite

https://www.landkreis-aschaffenburg.de

Nach oben