Landwirtschaft und Hauswirtschaft; Beantragung der Zulassung zur Ausbilder-Eignungsprüfung
Sie müssen die Zulassung zur Ausbilder-Eignungsprüfung für Berufe in der Landwirtschaft und Hauswirtschaft beantragen.
Mit der Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung weisen Sie die berufs- und arbeitspädagogische Eignung als Teil der fachlichen Eignung zur Berufsausbildung nach.
Die Qualifizierung erstreckt sich auf die Handlungsfelder
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und praktischen Teil (Arbeitsunterweisung). Lehrgänge mit ca. 120 Lehrgangsstunden bereiten auf die Prüfung vor.
Voraussetzungen
Fristen
Kosten
Die Prüfungsgebühr beträgt 150 EUR.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Berufsbildung in der Hauswirtschaft - Antrag auf Zulassung zur Ausbilder-Eignungsprüfung
- Berufsbildung in der Hauswirtschaft - Antrag auf Zulassung zur Ausbilder-Eignungsprüfung
- Berufsbildung in der Hauswirtschaft - Antrag auf Zulassung zur Ausbilder-Eignungsprüfung
Unterlagen
Verwandte Leistungen
Stand
02.01.2025, 17:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)