Naturschutzgebiet; Festsetzung
Zum Schutz von ökologisch besonders wertvollen Flächen werden Naturschutzgebiete festgesetzt.
Naturschutzgebiete betreffen ökologisch besonders wertvolle Flächen. In § 23 Bundesnaturschutzgesetz sind die Ziele und Aufgaben von Naturschutzgebieten festgelegt. Sie sollen nicht nur dem Erhalt von Tieren und Pflanzen sowie ihrer Lebensräume dienen, sondern auch über naturgeschichtliche und landeskundliche Zusammenhänge informieren. Der biotische Ressourcenschutz steht im Zentrum des Schutzgedankens. Naturschutzgebiete bilden zusammen mit den Nationalparks die nach Naturschutzrecht am strengsten geschützten Gebiete.
Die Festsetzung eines Naturschutzgebietes erfolgt durch eine Rechtsverordnung; diese besteht aus dem Verordnungstext und den Schutzgebietskarten.
Die Ausweisung von Naturschutzgebieten obliegt den höheren Naturschutzbehörden der Regierungen.
Rechtsgrundlagen
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Verwandte Leistungen
Stand
07.11.2024, 14:11 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)