Berufliche Schulen; Beantragung einer Fremdsprachensonderregelung bzw. einer Ersatzfremdsprache
Zur Vermeidung unbilliger Härten im Einzelfall können Sie auf Antrag eventuell eine Fremdsprachensonderregelung erhalten.
Zur Vermeidung einer unbilligen Härte im Einzelfall und entsprechend den Vorschriften für die jeweils besuchte Schulart der beruflichen Schulen kann seitens der jeweils zuständigen Stelle genehmigt werden, dass während des Schulbesuchs bzw. im Rahmen der Verleihung des mittleren Schulabschlusses Englisch durch eine andere Fremdsprache ersetzt wird.
Fristen
Die Termine für die Vorlage der Neuanträge werden auf der Informationsplattform der Beruflichen Oberschule in Bayern veröffentlicht (siehe "Weiterführende Links").
Den Termin für die Abgabe des Antragformulars für das Schuljahr 2023/2024 an Berufsfachschulen für Kinderpflege, Fachakademien für Sozialpädagogik sowie Fachschulen für Grundschulkindbetreuung und anderen Fachschulen legt die jeweilige Schule fest.
Rechtsgrundlagen
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§ 35 Abs. 8 Berufsfachschulordnung (BFSO) gemäß §9 Abs. 6 BFSO in der gültigen Fassung v. 01.08.2023
Berufsfachschulordnung Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Hotel- und Tourismusmanagement, Informatik
Formulare
- Antrag auf Gewährung einer Fremdsprachensonderregelung (bei Besuch einer Fachoberschule oder Berufsoberschule)
- Antrag auf Gewährung einer Fremdsprachensonderregelung (bei Besuch einer Fachoberschule oder Berufsoberschule)
- Antrag auf Gewährung einer Fremdsprachensonderregelung (bei Besuch einer Fachoberschule oder Berufsoberschule)
Weiterführende Links
Stand
31.07.2023, 09:07 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)