Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Zuschusses für den Personalaufwand
Schulaufsichtlich genehmigte private Grundschulen und Mittelschulen werden auf Antrag des Schulträgers staatlich gefördert. Für den notwendigen Personalaufwand werden pauschalierte Zuschüsse gewährt.
Durch die staatlichen Zuschüsse sollen private Träger bei der Finanzierung des Personalaufwands unterstützt werden.
Privaten Grundschulen und Mittelschulen, die von einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts betrieben werden und auf gemeinnütziger Grundlage wirken, werden Leistungen für den Personalaufwand nach Art. 31 BaySchFG gewährt.
Die Schulträger erhalten für jedes Schuljahr für den notwendigen Personalaufwand pauschalierte Zuschüsse nach Absätzen 1 und 2. Während der ersten beiden Schuljahre (Karenzzeit) beschränken sich die Zuschüsse auf 65 v. H. der Leistungen nach Absatz 1. Lehrerwochenstunden von ggf. zugeordnetem staatlichen Personal werden von den errechneten förderfähigen Lehrerwochenstunden in Abzug gebracht. Eine Schule mit weniger als 14 Schülerinnen und Schülern ist von der Leistungsgewährung ausgeschlossen.
Antragsberechtigt sind Schulträger von privaten Ersatzschulen.
Voraussetzungen
Unter anderem:
- Nachweis der Gemeinnützigkeit des Schulträgers (Art. 29 Abs. 2 BaySchFG)
- Vorliegen einer schulaufsichtlichen Genehmigung der Schule nach Art. 92 ff. BayEUG
- Sicherstellung der wirtschaftlichen und rechtlichen Stellung der Lehrkräfte nach Art. 97 Abs. 1 BayEUG (vgl. Art. 29 Abs. 3 BaySchFG)
Rechtsgrundlagen
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Art. 31 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
GVBl. 2000 S. 455, ber. S. 633; BayRS 2230-7-1-K
Formulare
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Antrag auf pauschale Zuschüsse für den Personal- und Schulaufwand
Antrag auf pauschale Zuschüsse für den Personal- und Schulaufwand an privaten Grund- und Haupt-/Mittelschulen gemäß Art. 31 Abs. 1 und Art. 32 Abs. 1 Satz 1 BaySchFG -
Antrag auf pauschale Zuschüsse für den Personal- und Schulaufwand
Antrag auf pauschale Zuschüsse für den Personal- und Schulaufwand an privaten Grund- und Haupt-/Mittelschulen gemäß Art. 31 Abs. 1 und Art. 32 Abs. 1 Satz 1 BaySchFG -
Antrag auf pauschale Zuschüsse für den Personal- und Schulaufwand
Antrag auf pauschale Zuschüsse für den Personal- und Schulaufwand an privaten Grund- und Haupt-/Mittelschulen gemäß Art. 31 Abs. 1 und Art. 32 Abs. 1 Satz 1 BaySchFG
Unterlagen
- Antragsformular
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (wird vom zuständigen Finanzamt bescheinigt)
- Genehmigungsbescheid der örtlich zuständigen Regierung
- ggf. weitere Unterlagen
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Stand
30.01.2025, 10:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Landesamt für Schule (siehe BayernPortal)