Förderschulen; Informationen über Mobile Sonderpädagogische Dienste

In den Mobilen Sonderpädagogischen Diensten arbeiten Lehrkräfte der Förderschule. Sie unterstützen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen, damit sie erfolgreich inklusiv beschult werden können.

Die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste bestehen in allen sonderpädagogischen Fachrichtungen (Förderschwerpunkte Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, soziale und emotionale Entwicklung, Sprache, geistige Entwicklung und Lernen) sowie für Fragestellungen im Zusammenhang mit Autismus bei Schülern an allen Schularten.

Die Arbeit der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (MSD) ist in Art. 21 Abs. 1 Satz 1 BayEUG grundgelegt. Der MSD unterstützt die allgemeinen Schulen fachlich-sonderpädagogisch bei deren Aufgabe der inklusiven Beschulung. In § 43 Abs. 1 BaySchO werden die Aufgaben konkretisiert:

  • Beratung und Unterstützung von Lehrkräften und Schulleitungen der allgemeinen Schulen in Fragen der Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie der inklusiven Schulentwicklung,
  • Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs,
  • Erstellung des Förderdiagnostischen Berichts, Unterstützung, Förderung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und den Erziehungsberechtigten im Übergang zwischen schulischen Lernorten,
  • Mitwirkung
    • bei der Förderplanung,

    • bei der Entscheidung über die Zurückstellung und

    • an Mittelschulen und Berufsschulen bei individuellen Abschlusszeugnissen und Empfehlungen zum Übergang von der Schule in den Beruf.

Für ein effektives Zusammenwirken der MSD mit den allgemeinen Schulen (insbesondere Grund- und Mittelschulen) können inklusive Teams gebildet werden.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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Stand

06.02.2024, 13:02 Uhr

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