Landwirtschaftsmeister/Landwirtschaftsmeisterin; Beantragung der Zulassung zur Meisterprüfung
Landwirtschaftsmeister und Landwirtschaftsmeisterinnen werden für Fach- und Führungsaufgaben in landwirtschaftlichen Betrieben ausgebildet. Die Zulassung zur Meisterprüfung muss beantragt werden.
Landwirtschaftsmeister und Landwirtschaftsmeisterinnen sind unternehmerisch denkende und handelnde Landwirte und Landwirtinnen, die den eigenen Betrieb bewirtschaften oder als Führungskräfte in vor- und nachgelagerten Bereichen tätig sind.
Durch die Meisterprüfung weist der Prüfungsteilnehmer
- umfassendes Fachwissen
- seine Fähigkeit zum Entscheiden und Handeln sowie
- die Befähigung zur Mitarbeiterführung und zur Berufsausbildung
nach.
Voraussetzungen
Es ist ein Berufsabschluss als Landwirt/Landwirtin mit zweijähriger landwirtschaftlicher Berufspraxis erforderlich. Über die Zulassung in Ausnahmefällen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.
Bei Ablegen der Meisterprüfung in Verbindung mit dem Besuch einer Landwirtschaftsschule/ Fachschule verkürzt sich die Praxiszeit auf 18 Monate.
Fristen
Kosten
Prüfungsgebühr: 350 EUR
Falls Kosten für Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung außerhalb des Fachschulunterrichts anfallen, ist ein Eigenanteil von max. 600 EUR zu erbringen.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
-
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Unterlagen
- Antrag auf Zulassung zur Landwirtschaftsmeisterprüfung
- Zeugnis der Berufsabschlussprüfung in einem landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf
- tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Nachweis über einschlägige Berufspraxis nach der Berufsabschlussprüfung
Stand
02.01.2025, 16:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)