Landwirtschaftsmeister/Landwirtschaftsmeisterin; Beantragung der Zulassung zur Meisterprüfung

Landwirtschaftsmeister und Landwirtschaftsmeisterinnen werden für Fach- und Führungsaufgaben in landwirtschaftlichen Betrieben ausgebildet. Die Zulassung zur Meisterprüfung muss beantragt werden.

Landwirtschaftsmeister und Landwirtschaftsmeisterinnen sind unternehmerisch denkende und handelnde Landwirte und Landwirtinnen, die den eigenen Betrieb bewirtschaften oder als Führungskräfte in vor- und nachgelagerten Bereichen tätig sind.

Durch die Meisterprüfung weist der Prüfungsteilnehmer

  • umfassendes Fachwissen
  • seine Fähigkeit zum Entscheiden und Handeln sowie
  • die Befähigung zur Mitarbeiterführung und zur Berufsausbildung

nach.

Voraussetzungen

Es ist ein Berufsabschluss als Landwirt/Landwirtin mit zweijähriger landwirtschaftlicher Berufspraxis erforderlich. Über die Zulassung in Ausnahmefällen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.

Bei Ablegen der Meisterprüfung in Verbindung mit dem Besuch einer Landwirtschaftsschule/ Fachschule verkürzt sich die Praxiszeit auf 18 Monate.

Fristen

keine

Kosten

Prüfungsgebühr: 350 EUR

Falls Kosten für Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung außerhalb des Fachschulunterrichts anfallen, ist ein Eigenanteil von max. 600 EUR zu erbringen.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

Unterlagen

Stand

02.01.2025, 16:01 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)

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