Ländlicher Raum; Beantragung einer Förderung aus dem EU-Förderprogramm LEADER

Mit dem LEADER-Programm unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten & Tourismus ländliche Regionen nach dem Motto "Bürger gestalten ihre Heimat". LEADER fördert innovative Projekte, die zur Stärkung des ländlichen Raumes beitragen.

Zweck

LEADER erfordert die Bildung von Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) und fördert die Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien.

Gegenstand

Gefördert werden Einzelprojekte, gebietsübergreifende oder transnationale Kooperationen zwischen LAGs und das LAG-Management.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind alle Antragsteller mit einer Rechtspersönlichkeit (ausgenommen staatliche Behörden).

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden Ausgaben für investive und nicht investive Projekte.

Art und Höhe

Die LEADER-Förderung erfolgt als Zuschuss (Projektförderung).

Der Fördersatz liegt je nach Projektart und räumlicher Förderkulisse zwischen 30 % und 70 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Voraussetzungen

Zuwendungsvoraussetzungen
  • Das Projekt muss von der LAG im Projektauswahlverfahren ausgewählt werden.
  • Die Projekte müssen der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie dienen.
Bewilligung

Zuwendungen können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde.

Fristen

Eine Einreichung von Förderanträgen ist nur bis 31.12.2027 möglich, sofern die 6-Monatsfrist nach LAG-Beschluss nicht ohnehin vorher greift.

Rechtsgrundlagen

Formulare

  • LEADER 2023–2027
    Die zentralen Elemente bei LEADER sind wie in den letzten 30 LEADER-Jahren Vernetzung, Nachhaltigkeit, Zusammenarbeit, Lebensqualität, regionale Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung. Damit haben unsere Regionen und ihre Bürgerinnen und Bürger wieder die Chance, selbst aktiv zur zukunftsfähigen Gestaltung ihrer Heimat beizutragen.
  • LEADER 2023–2027
    Die zentralen Elemente bei LEADER sind wie in den letzten 30 LEADER-Jahren Vernetzung, Nachhaltigkeit, Zusammenarbeit, Lebensqualität, regionale Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung. Damit haben unsere Regionen und ihre Bürgerinnen und Bürger wieder die Chance, selbst aktiv zur zukunftsfähigen Gestaltung ihrer Heimat beizutragen.
  • LEADER 2023–2027
    Die zentralen Elemente bei LEADER sind wie in den letzten 30 LEADER-Jahren Vernetzung, Nachhaltigkeit, Zusammenarbeit, Lebensqualität, regionale Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung. Damit haben unsere Regionen und ihre Bürgerinnen und Bürger wieder die Chance, selbst aktiv zur zukunftsfähigen Gestaltung ihrer Heimat beizutragen.

Unterlagen

Weiterführende Links

Stand

08.12.2025, 16:12 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt a.d.Saale

Hausanschrift

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