Städtebau; Beantragung einer Förderung für Erneuerungsmaßnahmen

Der Freistaat, der Bund und die EU fördern Städte und Gemeinden bei der Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Fördermittel von den Städten und Gemeinden zusammen mit deren Eigenanteil auch an Dritte weitergereicht werden.

Zweck

Die städtebauliche Erneuerung dient dazu, Stadt- und Ortsteile in ihrer Funktion, Struktur und Gestalt zu erhalten, zu erneuern und weiterzuentwickeln. Der Freistaat Bayern, der Bund und die Europäische Union stellen in verschiedenen Städtebauförderungsprogrammen Finanzhilfen für die städtebauliche Erneuerung bereit.

Handlungsschwerpunkte der Städtebauförderung sind:

  • die nachhaltige Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Klima- und des Denkmalschutzes, der Ausstattung mit grüner und blauer Infrastruktur, sowie der Gestaltung einer barrierefreien Gemeinde.
  • die Wiedernutzung von Flächen, insbesondere der in zentralen Bereichen brachliegenden Gewerbe-, Militär- oder Bahnflächen zur Einrichtung von Wohn- und Arbeitsstätten, Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen unter Berücksichtigung ihrer funktional sinnvollen Zuordnung (Nutzungsmischung) und die Beseitigung von Leerständen zugunsten der Schaffung von dauerhaftem Wohnraum.
  • städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände.
  • Nutzung von überörtlicher Zusammenarbeit und von Netzwerken zur Stärkung der Zentren aller Stufen im ländlichen Raum.
Gegenstand

Gegenstand der Förderung sind städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen wie Sanierungs-, Entwicklungs-, Stadtumbau- oder Soziale-Stadt-Maßnahmen im Sinne des BauGB in einem von der Gemeinde festgelegten Erneuerungsgebiet als Einheit (Gesamtmaßnahme).

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfängerin ist grundsätzlich die Gemeinde. Sie kann die Städtebauförderungsmittel zusammen mit ihrem Eigenanteil an Dritte weiterbewilligen.

Zuwendungsfähige Ausgaben

Die Festsetzung förderfähiger Gesamtausgaben orientiert sich an den in den Städtebauförderungsrichtlinien enthaltenen Fördervoraussetzungen und -bestimmungen, wie zum Beispiel

  • Sanierungsvorbereitung
  • Ordnungsmaßnahmen (Grundstücksfreilegungen, Herstellung / Änderung von Erschließungsanlagen etc.)
  • Baumaßnahmen (Modernisierung und Instandsetzung)
  • Gemeinbedarfseinrichtungen (soweit diese der städtebaulichen Erneuerung dienen)
  • Kommunale Förderprogramme und Fonds (Quartiersfonds)
Art und Höhe

Die Städtebauförderungsmittel werden im Rahmen einer Projektförderung in Form von zweckgebundenen Zuschüssen

  • vorzugsweise als Festbetragsfinanzierung,
  • ansonsten als Anteilfinanzierung

gewährt.

Die Gemeinde erhält grundsätzlich 60 Prozent der für die Einzelmaßnahme als förderfähig festgelegten Ausgaben erstattet. Insgesamt soll die Förderung 50 Prozent der Kosten der Gesamtmaßnahme nicht überschreiten. Letzteres gilt nicht, wenn auf der Grundlage gesonderter Regelungen für Maßnahmen ein Fördersatz von 80 Prozent bis 90 Prozent zugelassen ist.

Voraussetzungen

Städtebauförderungsmittel werden auf Antrag bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen der Städtebauförderungsrichtlinien gewährt. Grundvoraussetzung ist die Beteiligung der Kommune mit einem Eigenanteil an den förderfähigen Ausgaben.

Eigentümer/Investoren, die in einem Erneuerungsgebiet ein förderfähiges Vorhaben realisieren wollen, das den kommunalen Erneuerungszielen entspricht, können bei der Stadt oder Gemeinde eine Kostenerstattung beantragen, soweit sie zur Durchführung der Maßnahme finanziell allein nicht in der Lage sind.

Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit einer Maßnahme nicht begonnen werden.

Die Gewährung von Städtebauförderungsmitteln ist auf Bauschildern und nach Fertigstellung der Projekte dauerhaft, z. B. durch Hinweistafeln, darzustellen.

Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Fristen

keine

Kosten

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.

Rechtsgrundlagen

Formulare

Unterlagen

Online Verfahren

  • Bedarfsmitteilung Städtebauförderung
    Mit diesem Online-Formular können Sie papierlos die Bedarfsmitteilung für die Städtebauförderung einreichen. Ein übersandter Online-Antrag ist wirksam gestellt und muss nicht mehr in Papierform nachgereicht werden.
  • Bedarfsmitteilung Städtebauförderung
    Mit diesem Online-Formular können Sie papierlos die Bedarfsmitteilung für die Städtebauförderung einreichen. Ein übersandter Online-Antrag ist wirksam gestellt und muss nicht mehr in Papierform nachgereicht werden.
  • Bedarfsmitteilung Städtebauförderung
    Mit diesem Online-Formular können Sie papierlos die Bedarfsmitteilung für die Städtebauförderung einreichen. Ein übersandter Online-Antrag ist wirksam gestellt und muss nicht mehr in Papierform nachgereicht werden.

Weiterführende Links

Stand

17.01.2024, 11:01 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Regierung von Unterfranken

Hausanschrift

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach
97064 Würzburg

Telefon

+49 931 380-00

Fax

+49 931 380-2222

E-Mail Adresse

poststelle@reg-ufr.bayern.de

Webseite

http://www.regierung.unterfranken.bayern.de

Nach oben
doodh wali .com pakistanipornx.net student teacher sex
madan gowri videos freexxxporn.me romantic seens
crisostomo ibarra full name pinoytvpage.com imbestigador full movie
hinde xxx vidos popcornporn.net hot live movie
سكس سادي xxx-tube-list.com سكس مع امي
bf sexy blue picture pimpmovs.info bath sex videos
افلام عربي اباحيه arabpornsamples.com نيكني جامد
سكس مكتبة freetube18x.com سكس ستات كبيرة
سكس في المغسله arabic-porn.com صور جنسيه عاريه
سكس العنتيل الجديد vosyed.com نيك محارم مصر
bpsaxy porncorn.info kamapichasu
sexy video com open ultratube.mobi sex romance n love
teacherxvideo indianhottube.com indian super sexy video
xnxx mia khalifa pronhubporn.mobi xnx2
paghahanda sa bagyo onlineteleserye.net ang probinsyano january 7 2022