Umsatzsteuer; Beantragung einer Bescheinigung für kulturelle Einrichtungen
Formulare
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Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) für den Bereich Theater und Musik
Bevorzugt ist für die Antragstellung das Online-Verfahren zu verwenden. Lediglich in Fällen, wo dies nicht möglich ist, kann auf das PDF-Formular zurückgegriffen werden. -
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) für den Bereich Theater und Musik
Bevorzugt ist für die Antragstellung das Online-Verfahren zu verwenden. Lediglich in Fällen, wo dies nicht möglich ist, kann auf das PDF-Formular zurückgegriffen werden. -
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) für den Bereich Theater und Musik
Bevorzugt ist für die Antragstellung das Online-Verfahren zu verwenden. Lediglich in Fällen, wo dies nicht möglich ist, kann auf das PDF-Formular zurückgegriffen werden.
Online Verfahren
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Umsatzsteuerbefreiung im Bereich Theater und Musik
Sie können Ihren Antrag auf Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG bei der Regierung von Niederbayern online einreichen. -
Umsatzsteuerbefreiung im Bereich Theater und Musik
Sie können Ihren Antrag auf Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG bei der Regierung von Niederbayern online einreichen. -
Umsatzsteuerbefreiung im Bereich Theater und Musik
Sie können Ihren Antrag auf Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG bei der Regierung von Niederbayern online einreichen.
Stand
31.10.2024, 06:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Regierung von Niederbayern