Mitgliedschaft in der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester; Übermittlung von Informationen

Die Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.

Die Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester (VddKO) ist zuständig für deutsche Kulturorchester. Die VddKO bietet den Musikern der deutschen Kulturorchester im Alter, bei Berufsunfähigkeit und bei Tod einen zusätzlichen Versicherungsschutz neben der gesetzlichen Rentenversicherung.

Pflichtversichert bei der VddKO wird jeder Musiker, der in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis bei einem Kulturorchester tätig ist. Die Pflichtversicherung beginnt gleichzeitig mit dem Beschäftigungsverhältnis und endet, wenn der Musiker aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheidet oder trotz Fortdauer desselben keine Bezüge mehr erhält.

Zur Überprüfung der Pflichtmitgliedschaft müssen Daten an die VddKO übermittelt werden.

In Zeiten, in denen Musiker nicht abhängig beschäftigt sind, können sie sich nach vorheriger Pflichtversicherung freiwillig weiterversichern.

Für bestimmte freie Musiker besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung.

Voraussetzungen

Es besteht ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis bei einem Kulturorchester.

Fristen

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch, sowie ggfs. nach durchgeführtem Widerspruchsverfahren Klage zum Verwaltungsgericht

Formulare

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

18.12.2024, 10:12 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bayerische Versorgungskammer

Hausanschrift

Denninger Str. 37
81925 München

Telefon

+49 89 9235-6

Fax

+49 89 9235-8025

E-Mail Adresse

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Webseite

https://www.versorgungskammer.de

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