Mitgliedschaft in der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung; Übermittlung von Informationen
Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.
Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (BRAStV) ist zuständig für
- Rechtsanwälte und Steuerberater in Bayern
- Patentanwälte mit Kanzleisitz in Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz.
Die BRAStV ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Verwaltungsautonomie und hat die Aufgabe, ihre Mitglieder im Alter und im Fall der Berufsunfähigkeit sowie die Hinterbliebenen des Mitglieds zu versorgen.
Das Versorgungswerk gehört zur gesetzlichen Altersversorgung und damit zur ersten Säule der Alterssicherung.
Die Mitglieder der BRAStV erwerben ihre Versorgungsanwartschaft durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen und/oder freiwilligen Mehrzahlungen.
Die Pflichtmitgliedschaft besteht während des gesamten Zeitraums der Mitgliedschaft in der Berufskammer (bei Patentanwälten während der Dauer des Bestehens des Kanzleisitzes im Zuständigkeitsbereich).
Zur Überprüfung der Pflichtmitgliedschaft müssen über den Erhebungsbogen Daten übermittelt werden.
In sehr eingeschränktem Umfang besteht die Möglichkeit der Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk.
Voraussetzungen
- Pflichtmitgliedschaft in einer der Rechtsanwaltskammern oder Steuerberaterkammern in Bayern
- Pflichtmitgliedschaft in einer Patentanwaltskammer und einen Kanzleisitz in Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz
- Keine Berufsunfähigkeit
Fristen
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
-
Satzung der Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (Satzung BRAStV)
Stand: 1. Januar 2024
Rechtsbehelfe
Formulare
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Erhebungsbogen der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Der Erhebungsbogen kann per Post oder elektronisch, insbesondere per Kontaktformular übermittelt werden (siehe unter „Online-Verfahren“). -
Erhebungsbogen der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Der Erhebungsbogen kann per Post oder elektronisch, insbesondere per Kontaktformular übermittelt werden (siehe unter „Online-Verfahren“). -
Erhebungsbogen der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Der Erhebungsbogen kann per Post oder elektronisch, insbesondere per Kontaktformular übermittelt werden (siehe unter „Online-Verfahren“).
Online Verfahren
-
Kontaktformular der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung - Übermittlung des Mitgliedschaftserhebungsbogens für Rechtsanwälte und Steuerberater
Sie können den Mitgliedschaftserhebungsbogen über das Kontaktformular hochladen und an die BRAStV übermitteln. -
Kontaktformular des BayernPortals - Übermittlung des Mitgliedschaftserhebungsbogens
Sie können den Mitgliedschaftserhebungsbogen über das Kontaktformular hochladen und an die BRAStV übermitteln.
Weiterführende Links
Stand
29.12.2023, 15:12 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)