Ferienbeschäftigung für ausländische Studierende; Beantragung der Vermittlung
Wenn Sie ausländische Studierende oder Fachschülerinnen und -schüler im Rahmen eines Ferienjobs in Deutschland beschäftigen möchten, kann Sie die Bundesagentur für Arbeit bei der Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern unterstützen.
Studierende und Fachschülerinnen und -schüler, die im Ausland eingeschrieben sind, können in den Semesterferien einen Ferienjob in Deutschland ausüben.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie sie überall dort einsetzen, wo Sie sie brauchen, zum Beispiel
- in der Küche,
- im Service,
- in der Landwirtschaft,
- am Fließband oder
- in der Gebäudereinigung.
Die Bundesagentur für Arbeit kann Ihnen bei der Besetzung offener Stellen für Ferienjobber helfen, indem sie Ferienjobs an ausländische Studierende vermittelt. Ihre Ansprechpartnerin rund um die Beschäftigung ausländischer Studierender und Fachschülerinnen und -schüler ist die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit.
Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, stellt die Bundesagentur für Arbeit für die Ferienbeschäftigung eine Vermittlungsbestätigung aus.
Voraussetzungen
Damit Studierende oder Fachschüler/-innen aus dem Ausland in Ihrem Betrieb arbeiten dürfen, müssen sie
- an einer Hochschule oder Fachschule im Ausland eingeschrieben sein,
- den Ferienjob absolvieren, wenn am Standort ihrer ausländischen Hochschule oder Fachschule offiziell Ferien sind und
- den möglichen Beschäftigungszeitraum von maximal 90 Tagen innerhalb von 12 Monaten einhalten.
Fristen
Sie müssen keine Fristen beachten.
Kosten
Gebühr: keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Bei Herstellung des Kontakts zwischen Ihnen und dem/der Studierenden oder Fachschüler/-in ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit (zum Beispiel durch eine private Vermittlungsagentur): Vordruck „Erklärung zur Immatrikulationsbescheinigung“Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (EzB)Original der Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Universität oder Fachschule in deutscher oder englischer Sprache, bei anderen Sprachen zusätzlich mit Übersetzung auf Deutsch oder EnglischKopie des Reisepasses der Bewerberin beziehungsweise des Bewerbers Bei Herstellung des Kontakts zwischen Ihnen und dem/der Studierenden oder Fachschüler/-in durch die Bundesagentur für Arbeit: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (EzB) -
Erforderliche Unterlage/n
Bei Herstellung des Kontakts zwischen Ihnen und dem/der Studierenden oder Fachschüler/-in ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit (zum Beispiel durch eine private Vermittlungsagentur): Vordruck „Erklärung zur Immatrikulationsbescheinigung“Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (EzB)Original der Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Universität oder Fachschule in deutscher oder englischer Sprache, bei anderen Sprachen zusätzlich mit Übersetzung auf Deutsch oder EnglischKopie des Reisepasses der Bewerberin beziehungsweise des Bewerbers Bei Herstellung des Kontakts zwischen Ihnen und dem/der Studierenden oder Fachschüler/-in durch die Bundesagentur für Arbeit: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (EzB) -
Erforderliche Unterlage/n
Bei Herstellung des Kontakts zwischen Ihnen und dem/der Studierenden oder Fachschüler/-in ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit (zum Beispiel durch eine private Vermittlungsagentur): Vordruck „Erklärung zur Immatrikulationsbescheinigung“Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (EzB)Original der Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Universität oder Fachschule in deutscher oder englischer Sprache, bei anderen Sprachen zusätzlich mit Übersetzung auf Deutsch oder EnglischKopie des Reisepasses der Bewerberin beziehungsweise des Bewerbers Bei Herstellung des Kontakts zwischen Ihnen und dem/der Studierenden oder Fachschüler/-in durch die Bundesagentur für Arbeit: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (EzB) -
Erforderliche Unterlage/n
Bei Herstellung des Kontakts zwischen Ihnen und dem/der Studierenden oder Fachschüler/-in ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit (zum Beispiel durch eine private Vermittlungsagentur): Vordruck „Erklärung zur Immatrikulationsbescheinigung“Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (EzB)Original der Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Universität oder Fachschule in deutscher oder englischer Sprache, bei anderen Sprachen zusätzlich mit Übersetzung auf Deutsch oder EnglischKopie des Reisepasses der Bewerberin beziehungsweise des Bewerbers Bei Herstellung des Kontakts zwischen Ihnen und dem/der Studierenden oder Fachschüler/-in durch die Bundesagentur für Arbeit: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (EzB)
Weiterführende Links
Stand
23.04.2023, 08:04 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)