Ausländische Arbeitskräfte im Rahmen eines Werklieferungsvertrages; Meldung der Entsendung
Wenn Sie als ausländische Firma im Rahmen von Werklieferungsverträgen für kurze Zeit ausländische Arbeitskräfte für Montage- und Demontagearbeiten nach Deutschland entsenden möchten, müssen Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen vorab melden.
Sie haben im Ausland Maschinen, Anlagen oder EDV-Programme entwickelt oder hergestellt und nach Deutschland verkauft und möchten sie in Deutschland von Ihren Beschäftigten aufbauen oder warten lassen – oder ihre Beschäftigten sollen die Käufer in deren Nutzung einweisen.
Oder Sie möchten gebrauchte Anlagen, die Sie in Deutschland gekauft haben, von im Ausland Beschäftigten demontieren und im Ausland wieder aufbauen lassen.
In beiden Fällen benötigen Ihre Beschäftigten grundsätzlich einen Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik Deutschland.
Dafür ist es notwendig, dass Sie als ausländische Firma der Bundesagentur für Arbeit die Entsendung der Arbeitskräfte anmelden, bevor die Beschäftigung aufgenommen wird und für Ihre Beschäftigten einen Aufenthaltstitel bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen.
Voraussetzungen
Sie müssen die Entsendung ausländischer Beschäftigter im Rahmen eines Werkliefervertrages der Bundesagentur für Arbeit vorab melden, wenn Ihre Beschäftigten nach Deutschland kommen, um
- beim Arbeitgeber bestellte Maschinen, Anlagen und EDV-Programme aufzustellen, zu montieren, einzurichten, zu warten oder zu reparieren, oder
- in die Bedienung dieser Maschinen, Anlagen und Programme einzuweisen, oder
- gebrauchte Anlagen zu demontieren und im Ausland wiederaufzubauen.
Nicht anmelden müssen Sie die Entsendung Ihrer Beschäftigten um
- erworbene Maschinen, Anlagen und sonstige Sachen abzunehmen oder in ihre Bedienung eingewiesen zu werden,
- Messestände Ihres Unternehmens auf- und abzubauen und zu betreuen oder
- Messestände für ein ausländisches Unternehmen aus dem Sitzstaat Ihres Unternehmens auf- und abzubauen und zu betreuen oder
- im Rahmen von Exportlieferungs- und Lizenzverträgen einen Betriebslehrgang zu absolvieren.
Fristen
Sie müssen die Entsendung mindestens 10 Tage bevor die ausländischen Arbeitskräfte ihre Arbeit aufnehmen sollen anmelden.
Beachten Sie hierbei auch, dass bei Staaten, deren Staatsbürger nicht visafrei nach Deutschland einreisen dürfen, ein Visum erforderlich ist. Dafür müssen Sie die von der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung bestätigte Anzeige bei der deutschen Auslandsvertretung vorlegen.
Kosten
Gebühr: keine
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Anzeige über die Montage/Demontage maschineller Anlagen/EDV-ProgrammeMontage-, Demontage-, Liefer- oder Kaufvertrag der Anlage, Maschine oder SoftwareLeistungs-/Tätigkeitsbeschreibung mit genauen Angaben zur Art und Ausgestaltung der Maschine, Anlage oder des EDV-ProgrammsBei Demontagen: Bestätigung und Angaben zum Ort des WiederaufbausListe mit den Namen aller eingesetzten Beschäftigtengegebenenfalls Vollmacht -
Erforderliche Unterlage/n
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Erforderliche Unterlage/n
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Online Verfahren
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Weiterführende Links
Stand
27.10.2022, 22:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)